21.11.2024
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Kammergericht Berlin Urteil29.11.2011

Airline darf keine Kredit­kar­ten­gebühr verlangenBuchung ist Bestandteil logistischer und organi­sa­to­rischer Aufgaben für die keine gesonderte Vergütung verlangt werden darf

Das Berliner Kammergericht hat dem Billigflieger easyJet untersagt, Buchungs­ge­bühren für die Zahlung des Tickets per Kreditkarte zu verlangen.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Reise­un­ter­nehmen EasyJet für jede Flugbuchung eine Gebühr von 4 Euro verlangt. Ausgenommen davon waren nur Kunden, die ihr Ticket mit einer in Deutschland kaum bekannten Carte Bleue oder Visa-Electron-Karte bezahlten. Auf Zahlungen mit einer gängigen Kreditkarte (Visa, MasterCard, Diners Club oder American Express) kassierte easyJet sogar zusätzlich eine Gebühr von 2,5 Prozent des „Gesamt­trans­ak­ti­o­ns­wertes“, mindestens 5,50 Euro.

Kammergericht rügt unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern

Die Richter des Kammergerichts sahen darin eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Der Verwal­tungs­aufwand für die Buchung sei Bestandteil der logistischen und organi­sa­to­rischen Aufgaben, die bei der Fluggesellschaft erforderlich sind, um ihre Pflichten aus dem Beför­de­rungs­vertrag mit dem Kunden zu erfüllen. Die Buchung sei deshalb keine echte Leistung für den Kunden, insbesondere handele es sich nicht um einen vom Flug unabhängigen Service. Deshalb dürfe die Flugge­sell­schaft dafür kein gesondertes Entgelt verlangen. Ihren Verwal­tungs­aufwand könne sie ohne weiteres im Flugpreis berücksichtigen. Außerdem monierten die Richter, dass easyJet auf der Internetseite erst im vierten von fünf Buchungs­schritten über die zusätzlichen Kosten informierte. Das sei ein Verstoß gegen europäisches Recht.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

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