18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture
ergänzende Informationen

Kammergericht Berlin Urteil29.11.2011

Airline darf keine Kredit­kar­ten­gebühr verlangenBuchung ist Bestandteil logistischer und organi­sa­to­rischer Aufgaben für die keine gesonderte Vergütung verlangt werden darf

Das Berliner Kammergericht hat dem Billigflieger easyJet untersagt, Buchungs­ge­bühren für die Zahlung des Tickets per Kreditkarte zu verlangen.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Reise­un­ter­nehmen EasyJet für jede Flugbuchung eine Gebühr von 4 Euro verlangt. Ausgenommen davon waren nur Kunden, die ihr Ticket mit einer in Deutschland kaum bekannten Carte Bleue oder Visa-Electron-Karte bezahlten. Auf Zahlungen mit einer gängigen Kreditkarte (Visa, MasterCard, Diners Club oder American Express) kassierte easyJet sogar zusätzlich eine Gebühr von 2,5 Prozent des „Gesamt­trans­ak­ti­o­ns­wertes“, mindestens 5,50 Euro.

Kammergericht rügt unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern

Die Richter des Kammergerichts sahen darin eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Der Verwal­tungs­aufwand für die Buchung sei Bestandteil der logistischen und organi­sa­to­rischen Aufgaben, die bei der Fluggesellschaft erforderlich sind, um ihre Pflichten aus dem Beför­de­rungs­vertrag mit dem Kunden zu erfüllen. Die Buchung sei deshalb keine echte Leistung für den Kunden, insbesondere handele es sich nicht um einen vom Flug unabhängigen Service. Deshalb dürfe die Flugge­sell­schaft dafür kein gesondertes Entgelt verlangen. Ihren Verwal­tungs­aufwand könne sie ohne weiteres im Flugpreis berücksichtigen. Außerdem monierten die Richter, dass easyJet auf der Internetseite erst im vierten von fünf Buchungs­schritten über die zusätzlichen Kosten informierte. Das sei ein Verstoß gegen europäisches Recht.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil13871

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI