21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein Gebäude, welches gerade abgerissen wird.

Dokument-Nr. 34330

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Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss12.06.2023

Baustopp am Belsenplatz

Die Baugenehmigung für den Neubau eines Gebäudes mit Bürofläche im Erdgeschoss und 14 Wohneinheiten in den Obergeschossen auf dem ehemaligen Chateau Rikx Gelände in Düsseldorf-Oberkassel wird vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das hat die 4. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden und damit dem Eilantrag des Grund­s­tücks­ei­gen­tümers des benachbarten Gaststätten- und Bierbrau­e­rei­be­triebes am Belsenplatz, der sich gegen die von der Landes­hauptstadt Düsseldorf erteilte Baugenehmigung vom 26. Oktober 2022 wehrt, stattgegeben.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Die Baugenehmigung ist zu Lasten des Nachbarn unbestimmt, denn sie nimmt den Lärmkonflikt, der durch das Heranrücken der geplanten Wohnnutzung bis auf deutlich unter 10 Meter an den Biergarten mit derzeit zirka 240 Sitzplätzen entsteht, nicht in den Blick. Bloße Lärmschutz­auflagen der Stadt Düsseldorf sind nicht ausreichend. Aufgrund der besonderen Nähe und der Eigenart der Biergar­ten­ge­räusche sind für die künftigen Anwohner gerade in den Abendstunden und am Wochenende selbst in einem Kerngebiet unzumutbare Lärmimmissionen zu befürchten. Diesen können sich diejenigen Bewohner, deren schutz­be­dürftige Wohn- und Schlafräume zum Biergarten ausgerichtet sind, nicht entziehen. Lärmschutz­fenster sind nicht ausreichend, da ein Aufenthalt in den Wohnungen grundsätzlich auch bei geöffneten Fenstern möglich sein muss. Im Verhältnis zu der vorhandenen Bebauung am Greifweg wird die Situation hier noch verschärft. Die Klärung weiterer von den Beteiligten angesprochener Fragen wie zum Beispiel nach Geräusch- und Geruch­s­im­mis­sionen der Lüftungsanlagen und der Küche bleibt dem Klageverfahren vorbehalten.

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/pt)

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