21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss03.07.2012

Errichtung eines Puten­mast­be­triebes im Natur­schutz­gebiet unzulässigNABU wehrt sich erfolgreich gegen Erweiterung eines bestehenden Betriebs zur Haltung und Aufzucht von Puten im Natur­schutz­gebiet

Die Erweiterung eines bestehenden Betriebs zur Haltung und Aufzucht von Puten in dem Natur­schutz­gebiet Kleve-Keeken ist unzulässig. Das Vorhaben ist mit der einschlägigen Natur­schutz­ver­ordnung von 2005 nicht vereinbar. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf.

In dem vorliegenden Streitfall wendet sich der NABU gegen die durch den Kreis Kleve erteilte Genehmigung der Erweiterung eines bestehenden Betriebs zur Haltung und Aufzucht von Puten um knapp 20.000 auf dann 55.410 Tierplätze. Die Erwei­te­rungs­fläche in Kleve-Keeken liegt im Naturschutzgebiet "Düffel – Kellener Altrhein und Flussmarschen"; dieses ist Teil des europäischen Vogel­schutz­gebiets "Unterer Niederrhein".

Ausdehnung in Richtung gewerblicher oder industrieller Nutzung mit Naturschutz unvereinbar

Das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf ist der Argumentation des NABU gefolgt, wonach das Vorhaben mit der einschlägigen Natur­schutz­ver­ordnung von 2005 nicht vereinbar sei. Zwar gelte das strikte Bauverbot auf bestimmten Entwick­lungs­flächen im Natur­schutz­gebiet nicht; Voraussetzung sei aber stets, dass es um die Erweiterung einer bestehenden landwirt­schaft­lichen Hofstelle gehe. Hiervon könne bei dem fraglichen Betrieb zur Intensivhaltung und -aufzucht von Truthühnern keine Rede sein. Eine Ausdehnung in Richtung gewerblicher oder gar industrieller Nutzung der Fläche sei mit Natur­schutz­be­langen unvereinbar.

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss14890

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI