21.11.2024
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Urteil11.09.2012

Keine Zulassung für Errichtung eines Funkturms im Natur­schutz­gebiet "Siebengebirge"Natur­schutz­ge­biets­ver­ordnung spricht gegen die Errichtung eines Mobilfunkmastes im "Siebengebirge"

Die Errichtung eines Mobilfunkmastes in dem Natur­schutz­gebiet "Siebengebirge" zur Verbesserung des Mobil­fun­k­empfangs und Einführung der UMTS-Übertra­gungs­technik ist unzulässig. Dies entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Nordrhein-Westfalen.

In dem zugrunde liegenden Fall möchte die Klägerin, die DFMG Deutsche Funkturm GmbH im Naturschutzgebiet "Siebengebirge" einen 45m hohen Mobilfunkmast errichten und begehrt hierfür eine Befreiung von den Verboten der Natur­schutz­ge­biets­ver­ordnung. Mit der Errichtung des Mastes will der Anbieter im Raum Königswinter/Heister­ba­cherrott/Thomasberg den Mobil­fun­k­empfang verbessern und die UMTS-Übertra­gungs­technik einführen. Das Verwal­tungs­gericht Köln hatte die Klage abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Berufung blieb ohne Erfolg.

Öffentliches Interesse an der "Mobilfunk"-Dienstleistung nicht wichtiger als Natur und Landschaft

In seiner mündlichen Urteils­be­gründung hat das Oberver­wal­tungs­gericht Nordrhein-Westfalen ausgeführt, dass überwiegende Gründe des Allgemeinwohls die Befreiung von den Verboten der Natur­schutz­ge­biets­ver­ordnung nicht erforderten. Auch wenn an der Erbringung der Dienstleistung "Mobilfunk" grundsätzlich ein öffentliches Interesse bestehe, sei dieses im konkreten Fall nicht so gewichtig, dass ihm der Vorrang vor den Belangen von Natur und Landschaft einzuräumen sei. Das Siebengebirge sei wegen seiner Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit als ein zusam­men­hän­gendes, ausgedehntes Laubwaldgebiet unter Schutz gestellt worden. Geschützt würden auch die vielfältigen Blick­be­zie­hungen innerhalb des Siebengebirges. Diese Schutzzwecke würden durch das Vorhaben in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigt.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online

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