14.11.2024
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Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil02.02.2009

Erhebung einer Zweit­woh­nungs­steuer für Studentenbude in Wuppertal rechtens

Das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf hat die Klage einer Studierenden aus Wuppertal gegen die Erhebung einer Zweit­woh­nungs­steuer für ihre Studen­ten­wohnung abgewiesen.

Es hat sich damit der Rechtsprechung des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts angeschlossen (vgl. Bundesrecht steht der Erhebung von Zweit­woh­nungs­steuer für Studierende nicht entgegen), nach der die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für eine Studentenbude unabhängig davon rechtens ist, ob die Studierenden ihren ersten Wohnsitz mit Zimmer oder Schlaf­ge­le­genheit weiterhin in der elterlichen Wohnung haben.

Die Klage in der Parallelsache 25 K 2703/07 wurde von der Klägerin zurückgenommen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Düsseldorf vom 02.02.2009

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