Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil02.02.2009
Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für Studentenbude in Wuppertal rechtens
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage einer Studierenden aus Wuppertal gegen die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für ihre Studentenwohnung abgewiesen.
Es hat sich damit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen (vgl. Bundesrecht steht der Erhebung von Zweitwohnungssteuer für Studierende nicht entgegen), nach der die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für eine Studentenbude unabhängig davon rechtens ist, ob die Studierenden ihren ersten Wohnsitz mit Zimmer oder Schlafgelegenheit weiterhin in der elterlichen Wohnung haben.
Die Klage in der Parallelsache 25 K 2703/07 wurde von der Klägerin zurückgenommen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 02.02.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Düsseldorf vom 02.02.2009