21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil04.05.2011

Tauben­füt­te­rungs­verbot zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zulässigAnordnung eines Tauben­füt­te­rungs­verbotes liegt im politischen Gestal­tungs­spielraum der Gemeinde

Eine Stadt ist dazu berechtigt, zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Rechts­ver­ordnung ein Tauben­füt­te­rungs­verbot zu erlassen, um den durch Taubenkot ausgehenden Gefahren und Belästigungen zu begegnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Düsseldorf hervor.

Im zugrunde liegenden Fall wurde die Klage eines in Langenfeld ansässigen Rechtsanwaltes gegen das Taubenfütterungsverbot der Stadt Langenfeld abgewiesen.

Ausnahme von Tauben­füt­te­rungs­verbot kann nicht erteilt werden

Das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf entschied dass die Stadt berechtigt sei, zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Rechts­ver­ordnung ein Tauben­füt­te­rungs­verbot zu erlassen, um den durch Taubenkot ausgehenden Gefahren und Belästigungen zu begegnen. Die Entscheidung über die Anordnung des Tauben­füt­te­rungs­verbotes liege im politischen Gestal­tungs­spielraum der Gemeinde. Dem Kläger könne auch keine Ausnahme von diesem Tauben­füt­te­rungs­verbot erteilt werden, weil aus Gründen der Gleich­be­handlung allen fütte­rungs­willigen Bürgerinnen und Bürgern eine entsprechende Ausnahme erteilt werden müsste, mit der Folge, dass das Tauben­füt­te­rungs­verbot unter diesen Umständen leerliefe.

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil11586

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI