21.11.2024
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Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss17.12.2015

Arbeitsruhe am 4. Adventsonntag bei Amazon in RheinbergFür Amazon ohne Bewilligung der Sonntagsarbeit entstehender großer Schaden nicht erkennbar

Das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf hat der Amazon Fulfillment Germany GmbH im Eilverfahren die Beschäftigung ihrer Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeitnehmer am 4. Adventsonntag untersagt.

Im zugrunde liegenden Verfahren war Amazon durch die Bezirks­re­gierung Düsseldorf der Einsatz der Arbeitskräfte am vierten Adventsonntag nach dem Arbeits­zeit­gesetz erlaubt worden. Hiergegen hatte die Vereinigte Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft ver.di vor dem Verwal­tungs­gericht Düsseldorf Klage erhoben.

Eilantrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Einsatz der Arbeitskräfte erfolglos

Der daraufhin von Amazon beim Verwal­tungs­gericht gestellte Eilantrag mit dem Ziel, von der Erlaubnis der Bezirks­re­gierung Düsseldorf Gebrauch machen zu können, ist erfolglos geblieben. Für das Gericht war nicht erkennbar, dass Amazon ohne Bewilligung der Sonntagsarbeit ein so großer Schaden entstünde, dass dieser das öffentliche Interesse am Erhalt der Sonntagsruhe und des Schutzes der Arbeitnehmer überwiegen könnte und damit von Amazon nicht hinzunehmen wäre.

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online

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