12.12.2024
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Dokument-Nr. 33968

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Urteil02.05.2024Verwaltungsgericht Düsseldorf11 K 6313/21
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Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil02.05.2024

Auch künftig kein erlaubtes Dauerwohnen im Woche­n­end­h­aus­gebiet Oybaum in KalkarWohngebiet an dieser Stelle nicht mit den Zielen des Regionalplans vereinbar

Die Stadt Kalkar darf das Woche­n­end­h­aus­gebiet Oybaum nicht in Wohnbauflächen umwandeln, um so eine rechtswidrige Dauer­wohn­nutzung zu legalisieren. Der geplanten Änderung des städtischen Flächen­nutzungs­plans stehen die Ziele der übergeordneten Regionalplanung entgegen. Das hat das Verwal­tungs­ge­richts Düsseldorf entschieden und die Klage der Stadt Kalkar gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf Feststellung, dass ihre Planung mit den Zielen des Regionalplans und des Landes­entwicklungs­plans vereinbar ist, abgewiesen.

Betroffen von der Entscheidung sind etwa 250 Menschen, die sich seit den 1980er Jahren in Oybaum angesiedelt und dort Wohnhäuser errichtet haben.

Keine nachträgliche Legalisierung der rechtswidrigen Dauer­wohn­nutzung

Die Kammer hat in der Urteils­be­gründung ausgeführt, die Regelung im Regionalplan, nach der in den - wie im Fall Oybaum - zeichnerisch nicht als Siedlungs­bereich dargestellten Ortsteilen die städtebauliche Entwicklung auf den Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung auszurichten ist, greift nicht ein. Die Kammer hat offengelassen, ob es sich bei dem Gebiet Oybaum um einen Ortsteil im Sinne der Raumord­nungspläne handelt, da das Wochenendhausgebiet jedenfalls nicht über eine ortsansässige Bevölkerung verfügt, die einen (Dauer-)Wohnbedarf geltend machen könnte. Wenn allein die rechtswidrige Dauer­wohn­nutzung ausreichen würde, um eine Ausnahme von einem Ziel des Regionalplans zu begründen, hätten es die Kommunen oder einzelne Nutzer in der Hand, Fakten zu schaffen und durch deren nachträgliche Legalisierung die Belange der Raumplanung zu umgehen.

Auch jahrelange Dauer­wohn­nutzung begründet keine Ausnahme

Auch die hilfsweise von der Stadt begehrte Genehmigung, von dem Ziel des Regionalplans abweichen zu dürfen, scheidet aus. Der Regio­na­l­plangeber hat sich ausdrücklich gegen eine Entwicklung des Woche­n­end­h­aus­gebiets Oybaum zu Wohnbauflächen entschieden. Zudem sind die Grundzüge der Regionalplanung berührt, da eine rechtswidrige Dauer­wohn­nutzung von Wochenend- und Ferien­h­aus­ge­bieten landesweit des Öfteren zu beobachten ist. Gegen die Entscheidung kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)

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