24.11.2024
24.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Cottbus Beschluss22.11.2012

Rücknahme der Ernennung im Polizeidienst wegen arglistiger Täuschung zulässigEilantrag des früheren Leiters des Regio­na­l­kom­mis­sariats Spremberg auf Rücknahme der Ernennung erfolglos

Täuscht ein Beamter seinen Dienstherrn arglistig, so begründet dies eine Rücknahme der Ernennung des Beamten im Polizeidienst. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Cottbus.

In dem zugrunde liegenden Fall hat das Gericht im Eilverfahren die Auffassung des Landes Brandenburg bestätigt, der zuletzt als Krimi­na­l­haupt­kom­missar tätige Beamte habe seinen Dienstherrn vor Berufung in das Beamten­ver­hältnis über seine Tätigkeit für das Ministerium für Staats­si­cherheit arglistig getäuscht. Der ehemalige Angehörige der Volkspolizei hatte zwar eine etwa einjährige Tätigkeit als hauptamtlicher Mitarbeiter in den Jahren 1988/1989 offenbart, nicht jedoch eine vorhergehende sechsjährige Tätigkeit als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) des Ministeriums für Staats­si­cherheit, in deren Rahmen er mehr als fünfzig Berichte über Personen seines näheren Umfelds fertigte.

Quelle: Verwaltungsgericht Cottbus/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss14743

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI