22.11.2024
22.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit verschiedenen Schreibutensilien, sowie einen Holzstempel auf einem Stempelkissen.

Dokument-Nr. 4375

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Urteil24.10.2006

Mehr Gehalt für kinderreiche Beamte

Das Verwal­tungs­gericht Berlin hat in den letzten Monaten mehreren Beamten mit drei Kindern höheres Gehalt zugesprochen.

Mit Urteil vom 24. November 1998 (2 BvL 26/91 u.a.) hatte das Bundes­ver­fas­sungs­gericht Bund und Länder verpflichtet, ab dem 1. Januar 2000 sicherzustellen, dass Beamte für ihr drittes und jedes weitere Kind zusätzliche Besoldung in Höhe von 115 % des durch­schnitt­lichen sozia­l­hil­fe­recht­lichen Gesamtbedarfes eines Kindes erhalten.

Mit Urteil vom 17. Juni 2004 hat das Bundes­ver­wal­tungs­gericht festgestellt, dass der Bund und die Länder dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind.

Die Kläger beantragten unter Hinweis auf die genannten oberge­richt­lichen Entscheidungen bei ihren jeweiligen Dienstherren höhere Besoldung für ihr drittes Kind. Die Anträge wurden jeweils mit der Begründung abgelehnt, das Bundes­mi­nis­terium des Innern und der Arbeitskreis der Länder für Besol­dungs­fragen seien am 2. November 2004 übereingekommen, dass die Besoldung den bundes­ver­fas­sungs­ge­richt­lichen Vorgaben entspreche. Auch hätten die Kläger nicht jedes Jahr einen neuen Antrag auf höhere Besoldung gestellt.

Die 28. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Berlin hat den Klagen stattgegeben. Zur Begründung wurde ausgeführt, eines jährlichen Antrags auf höhere Besoldung bedürfe es nach dem klaren Wortlaut der Entscheidung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts nicht.

Entgegen der Ansicht der Beklagten seien die Vorgaben des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts auch noch immer nicht vollständig umgesetzt. Den Klägern wurden daher – abhängig von der Besol­dungs­gruppe - Nachzah­lungs­ansprüche von ungefähr 200 bis 400 Euro netto pro Jahr zugesprochen.

Erläuterungen

Urteile

vom 24. Oktober 2006 – VG 28 A 312.05 -

vom 19. Dezember 2006 – VG 28 A 156.05

vom 24. Januar 2007 – VG 28 A 124.05

vom 6. März 2007 – VG 28 A 72.06

vom 18. Mai 2007 – VG 28 A 1.05

vom 1. Juni 2007 – VG 28 A 127.05, VG 28 A 135.05

vom 4. Juni 2007 – VG 28 A 125.05

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 16/07 des VG Berlin vom 12.06.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4375

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI