03.12.2024
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Dokument-Nr. 3967

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Urteil23.02.2007Oberverwaltungsgericht Saarland1274-09/07 OVG
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Oberverwaltungsgericht Saarland Urteil23.02.2007

Rechtsstellung kinderreicher Beamter gestärkt

Das Oberver­wal­tungs­gericht des Saarlandes hat in Urteilen drei Beamten und einem Richter mit jeweils mehr als zwei Kindern höhere kinderbezogene Besol­dungs­be­standteile als in dem Bundes­be­sol­dungs­gesetz festgelegt zugesprochen, sofern sie ihre Ansprüche zeitnah, d.h. im jeweils laufenden Haushaltsjahr, bei ihrem Dienstherrn geltend gemacht haben.

Grundlage dieser Entscheidung ist ein Beschluss des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts vom 24.11.1998, in dem es sich zum wiederholten Male mit der amtsan­ge­messenen Alimentation kinderreicher Beamter beschäftigte. Darin stellte das Bundes­ver­fas­sungs­gericht fest, dass aufgrund des in der Verfassung verankerten Alimen­ta­ti­o­ns­prinzips die dem Beamten für sein drittes und jedes weitere Kind zu gewährenden Leistungen mindestens 115 % des sozia­l­hil­fe­recht­lichen Gesamtbedarfs eines Kindes betragen müssen. Zur Berechnung dieser Ansprüche gab das Bundes­ver­fas­sungs­gericht einen konkreten Rechenweg bindend vor und erkannte den Verwal­tungs­ge­richten zugleich die Befugnis zu, kindbezogene Gehalts­be­standteile nach diesem Maßstab zuzusprechen, sofern nicht der Gesetzgeber bis zum 31.12.1999 die als verfas­sungs­widrig beanstandete Rechtslage mit der Verfassung in Einklang bringt. In Umsetzung dieser verfas­sungs­ge­richt­lichen Entscheidung hat nunmehr das Oberver­wal­tungs­gericht des Saarlandes – wie im Ergebnis auch schon das Verwal­tungs­gericht des Saarlandes - in individuellen Einzel­fa­ll­be­rech­nungen festgestellt, dass die drei Klägern in den Jahren 2004 bis 2006 und einem Kläger im Jahr 2004 gewährten kindbezogenen Besol­dungs­be­standteile nicht den verfas­sungs­recht­lichen Anforderungen entsprechen. Dabei haben sich die verfas­sungs­widrigen Besol­dungs­de­fizite, je nach Besol­dungs­gruppe und Haushaltsjahr, in Größenordnungen zwischen 67,30 € und 206, 25 € im Jahr bewegt.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Saarland vom 16.03.2007

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