21.11.2024
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Verwaltungsgericht Berlin Urteil22.09.2009

Entlassung eines Polizisten bei Nähe zur rechtsextremen Szene rechtmäßigVerhalten stellt gravierende Pflicht­ver­letzung dar,das als Dienstvergehen anzusehen ist

Ein Polizeibeamter, der außerdienstlich den Anschein erweckt, sich mit der rechten Szene zu identifizieren, begeht ein Dienstvergehen und darf aus dem Beamten­ver­hältnis auf Probe entlassen werden. Das entschied das Verwal­tungs­gericht Berlin.

Der 1980 geborene Kläger war im Jahre 2002 in das Beamten­ver­hältnis auf Probe übernommen worden. Ab 2004 hatte der Mann sog. „Rechts­schu­lungen“ für bis zu 70 Teilnehmer der rechten Kamerad­schaftsszene abgehalten. Dort hatte er über seine Tätigkeit bei der Berliner Polizei und deren Befugnisse sowie über Möglichkeiten berichtet, sich gegen polizeiliches Eingreifen zu wehren. Im Juni 2006 hatte das Amtsgericht Tiergarten den Kläger zudem zu einer Geldstrafe wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt, weil bei einer Durchsuchung seines Zimmers in der Wohnung seiner Eltern eine ungesichert gelagerte, geladene Schreck­schuss­pistole sowie Manöver­kar­tuschen und 3.510 Schuss Munition ungesichert auf dem Fußboden verteilt aufgefunden worden waren.

Nachweisliche intensive Kontakte zur rechten Szene

Das Gericht bestätigte die durch den Polizei­prä­si­denten in Berlin ausgesprochene Maßnahme. Der Kläger habe durch sein außer­dienst­liches Verhalten gravierende Pflicht­ver­let­zungen begangen, die als Dienstvergehen zu werten seien. Neben dem rechtskräftig festgestellten Verstoß gegen das Waffengesetz sei ihm eine Nötigung im Straßenverkehr vorzuwerfen, die trotz der Einstellung des Strafverfahrens vorgehalten werden könne. Die Vortrag­s­tä­tigkeit vor Angehörigen der rechten Szene erwecke den Eindruck, dass er sich mit dieser identifiziere. Den Einwand des Klägers, er habe seinerzeit nicht gewusst, um wen es sich bei seinem Publikum gehandelt habe, ließ die Kammer nicht gelten. Denn nach den Ermitt­lungs­er­geb­nissen in den Strafverfahren stehe fest, dass er seinerzeit intensiven Kontakt zur rechten Szene gehabt habe.

Quelle: ra-online, VG Berlin

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