18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Schreibtisch mit verschiedenen Schreibutensilien, sowie einen Holzstempel auf einem Stempelkissen.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Urteil22.09.2009

Entlassung eines Polizisten bei Nähe zur rechtsextremen Szene rechtmäßigVerhalten stellt gravierende Pflicht­ver­letzung dar,das als Dienstvergehen anzusehen ist

Ein Polizeibeamter, der außerdienstlich den Anschein erweckt, sich mit der rechten Szene zu identifizieren, begeht ein Dienstvergehen und darf aus dem Beamten­ver­hältnis auf Probe entlassen werden. Das entschied das Verwal­tungs­gericht Berlin.

Der 1980 geborene Kläger war im Jahre 2002 in das Beamten­ver­hältnis auf Probe übernommen worden. Ab 2004 hatte der Mann sog. „Rechts­schu­lungen“ für bis zu 70 Teilnehmer der rechten Kamerad­schaftsszene abgehalten. Dort hatte er über seine Tätigkeit bei der Berliner Polizei und deren Befugnisse sowie über Möglichkeiten berichtet, sich gegen polizeiliches Eingreifen zu wehren. Im Juni 2006 hatte das Amtsgericht Tiergarten den Kläger zudem zu einer Geldstrafe wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt, weil bei einer Durchsuchung seines Zimmers in der Wohnung seiner Eltern eine ungesichert gelagerte, geladene Schreck­schuss­pistole sowie Manöver­kar­tuschen und 3.510 Schuss Munition ungesichert auf dem Fußboden verteilt aufgefunden worden waren.

Nachweisliche intensive Kontakte zur rechten Szene

Das Gericht bestätigte die durch den Polizei­prä­si­denten in Berlin ausgesprochene Maßnahme. Der Kläger habe durch sein außer­dienst­liches Verhalten gravierende Pflicht­ver­let­zungen begangen, die als Dienstvergehen zu werten seien. Neben dem rechtskräftig festgestellten Verstoß gegen das Waffengesetz sei ihm eine Nötigung im Straßenverkehr vorzuwerfen, die trotz der Einstellung des Strafverfahrens vorgehalten werden könne. Die Vortrag­s­tä­tigkeit vor Angehörigen der rechten Szene erwecke den Eindruck, dass er sich mit dieser identifiziere. Den Einwand des Klägers, er habe seinerzeit nicht gewusst, um wen es sich bei seinem Publikum gehandelt habe, ließ die Kammer nicht gelten. Denn nach den Ermitt­lungs­er­geb­nissen in den Strafverfahren stehe fest, dass er seinerzeit intensiven Kontakt zur rechten Szene gehabt habe.

Quelle: ra-online, VG Berlin

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8620

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI