18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen die Außenfassade einer Niederlassung des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit dem Bundesadler und passendem Schriftzug der Behörde.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Urteil10.12.2013

Zuerkennung der Flüchtlings­eigen­schaft erlischt nach freiwilliger Annahme eines neuen Passes durch Botschaft des HeimatlandesLa-Belle-Attentäter verliert Flücht­lings­status

Lässt sich ein als Flüchtling anerkannter Ausländer von der Botschaft seines Heimatlandes einen neuen Pass ausstellen, verliert er regelmäßig seinen Flücht­lings­status. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Verwal­tungs­ge­richts Berlin.

Der 57 Jahre alte Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist Libyer. Gegen ihn wurde in den 80iger Jahren wegen Mordes und geheim­dienst­licher Agenten­tä­tigkeit ermittelt. Außerdem verurteilte ihn das Landgericht Berlin im Jahr 2004 als einen der Attentäter des Attentats vom April 1986 auf die Diskothek "La-Belle" wegen Beihilfe zum dreifachen Mord und 104-fachen versuchten Mord sowie zum vorsätzlichen Herbeiführen einer Spreng­stof­f­ex­plosion zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren. Im Jahr 2008 wurde der Kläger aus der Haft entlassen und von der Asylbehörde wegen der Hintergründe des "La-Belle"-Attentats als Flüchtling anerkannt. Als er 2011 zur Verlängerung seines Aufent­halt­s­titels bei der Auslän­der­behörde vorsprach, legte er einen von der Botschaft in Berlin neu ausgestellten libyschen Reisepass vor. Daraufhin stellte die Auslän­der­behörde fest, dass sein Flücht­lings­status erloschen sei. Nach dem Aufenthaltsgesetz erlischt die Zuerkennung der Flücht­lings­ei­gen­schaft, wenn der Ausländer sich freiwillig durch Annahme eines Nationalpasses oder durch sonstige Handlungen erneut dem Schutz des Staates unterstellt, dessen Staats­an­ge­hö­rigkeit er besitzt.

Sicherung eines diplomatischen Schutzes durch den Verfolgerstaat führt zum Verlust der Flücht­lings­ei­gen­schaft

Das Verwal­tungs­gericht Berlin wies die Klage ab. Das Aufent­halts­gesetz entziehe die Flücht­lings­ei­gen­schaft den Personen, die sich den diplomatischen Schutz des Verfol­ger­staates gleichsam "auf Vorrat" sichern, ohne dass die Erledigung bestimmter behördlicher Angelegenheiten sie zu diesem Schritt nötigt, oder die sich sonst "ohne Not" wieder in dessen schützende Hand begeben. Entscheidend sei, ob aus dem Verhalten des Flüchtlings auf eine gewandelte Einstellung zum Heimatstaat geschlossen werden kann. Einer Passausstellung oder einer vergleichbaren Handlung komme dabei eine Indizwirkung dahin zu, dass sich der Betreffende wieder unter den Schutz seines Heimatstaates stellen will. Der Kläger habe diese Indizwirkung nicht entkräftet. Seine Version einer bloßen "inoffiziellen" Ausstellung des Passes durch den ehemaligen libyschen Botschafter in Berlin sei nicht glaubhaft. Dagegen spreche auch, dass der Kläger nach eigenen Angaben den Pass später nach Libyen geschickt habe, um ihn dort nachträglich registrieren zu lassen, und nunmehr seine Familie in Libyen beauftragt habe, dort einen neuen Pass für ihn zu beantragen.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil17417

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI