Dokument-Nr. 11779
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- VG Stuttgart: Ausweisung eines Mitglieds der terroristischen Vereinigung Ansar al-Islam zulässigVerwaltungsgericht Stuttgart, Urteil17.09.2010, 1 K 3145/09
- Ausweisung eines Irakers wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung rechtmäßigBayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil25.03.2010, 10 BV 09.1784
Verwaltungsgericht Berlin Urteil06.06.2011
VG Berlin: Verurteilter islamistischer Terrorist darf ausgewiesen werdenIraker ist auch nach jahrelanger Haft nach wie vor als gefährlich anzusehen
Ein Ausländer, der Mitglied einer ausländischen Terrorgruppe und deswegen zu einer hohen Haftstrafe verurteilt worden ist, kann auch dann ausgewiesen werden, wenn er eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hatte und sich schon längere Zeit in Deutschland aufgehalten hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Im zugrunde liegenden Fall wehrte sich ein 36 Jahre alter Iraker gegen seine Ausweisung aus Deutschland. Der Mann hatte nach seiner Einreise im Jahr 1996 Asylstatus und daraufhin eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Der Asylstatus wurde nach dem Sturz von Saddam Hussein im Jahr 2007 widerrufen. Im Juli 2008 verurteilte ihn das Oberlandesgericht Stuttgart (sowie zwei weitere Angeklagte) wegen Mitgliedschaft in der im Irak ansässigen Terrorgruppe Ansar al Islam sowie wegen eines versuchten Mordanschlages auf den seinerzeitigen irakischen Ministerpräsidenten Allawi während dessen Berlin-Besuchs zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren, die der Kläger derzeit verbüßt. Die Berliner Ausländerbehörde wies ihn daraufhin nach Einholung eines Berichts der Haftanstalt und einer Stellungnahme des Berliner Landeskriminalamtes aus Deutschland aus.
Verurteilter spielte tragende Rolle bei versuchtem Mordanschlag auf damaligen irakischen Ministerpräsidenten Allawi
Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte die Ausweisung. Ein Ausländer sei u.a. dann auszuweisen, wenn er wegen einer vorsätzlichen Straftat rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist oder wenn Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass er einer Terrorvereinigung angehört oder diese unterstützt. Beides sei hier der Fall, weil der Kläger zu einer Haftstrafe von 8 Jahren verurteilt worden sei und einer Terrorgruppe angehöre bzw. angehört habe. Die Vereinigung Ansar al Islam wolle im Irak einen islamischen Gottesstaat nach dem Vorbild der Taliban in Afghanistan errichten und führe hierzu einen „Heiligen Krieg“ gegen „Ungläubige“, u.a. mit Selbstmordanschlägen mit einer Vielzahl von Toten oder der Enthauptung von Geiseln. Sie sei einer der gefährlichsten und brutalsten Terrororganisationen im Irak. Allein in dem von ihr im Internet verbreiteten Propagandavideo „Banner des Rechts“ habe die Vereinigung die Verantwortung für 285 Anschläge in der Zeit von Mai 2003 bis Januar 2004 mit über 1.000 Toten übernommen. Der Kläger habe nach den Feststellungen des Strafgerichts eine tragende Rolle bei dem versuchten Mordanschlag auf den damaligen irakischen Ministerpräsidenten gespielt. Er habe sich auch nicht von der Terrorgruppe bzw. seiner fundamentalistischen Überzeugung distanziert. Nach dem Bericht der Haftanstalt verweigere er sich einer Auseinandersetzung mit seinen Taten, sehe sich zu Unrecht verurteilt und versuche auch in der Haftanstalt andere Gefangene zu „missionieren“. Ein „stark verfestigtes kriminogen wirkendes Persönlichkeitsmuster“ sei erkennbar. Er sei daher nach wie vor als gefährlich anzusehen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 10.06.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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