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Verwaltungsgericht Berlin Urteil23.06.2015

Filmabgabe fällt auch für DVDs als Zeit­schriften­beilage anPflicht zur Zahlung einer Filmabgabe trifft auch Presse­un­ter­nehmen bei Vertrieb von DVDs über sogenannte Covermounts

Das Verwal­tungs­gericht Berlin hat entschieden, dass auch für Spielfilm-DVDs, die als Zeit­schriften­beilage - sogenannte Covermounts - vertrieben werden, eine Filmabgabe nach dem Film­förderungs­gesetz gezahlt werden muss.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens führte in ihrem Programm Zeitschriften, denen sie Spielfilm-DVDs beifügte. Die Filmför­de­rungs­anstalt verlangte dafür die Zahlung einer Filmabgabe, deren Höhe auf einer Schätzung der Umsätze beruhte. Hiergegen richtete sich die Klage. Die Klägerin machte geltend, sie sei ein Verlags­un­ter­nehmen und kein Unternehmen der Filmwirtschaft, auf die das Filmför­de­rungs­gesetz abziele. Die DVDs würden auch nicht verkauft, sondern in der Regel kostenlos als Bonus abgegeben. Die DVDs seien zudem nur eine "mediale Verlängerung" zu den redaktionellen Inhalten der Zeitschriften.

Filmför­de­rungs­gesetz folgt keinen kartell-, steuer- oder presse­recht­lichen Grundsätzen

Das Verwal­tungs­gericht Berlin wies die Klage ab. Für die Pflicht zur Zahlung einer Filmabgabe sei es unerheblich, dass die Klägerin kein (originäres) Unternehmen der Film- und Videowirtschaft sei, sondern ein Presse­un­ter­nehmen. Das Filmför­de­rungs­gesetz folge nicht kartell-, steuer- oder presse­recht­lichen Grundsätzen, sondern erfasse jeden, der Filme vertreibe, als Teil der "Filmindustrie". Auf das konkrete Geschäftsmodell - hier der Vertrieb über Covermounts - komme es nicht an. Es liege auch auf der Hand, dass die Klägerin vom Vertrieb der Spielfilm-DVDs und von Erfolgen des deutschen Films profitiert habe und damit im weiteren Sinne Nutznießer der Filmabgabe sei.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

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