15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Beschluss05.09.2017

"Tegel-Brief": Werbeaktion des Berliner Senats zur Schließung des Flughafens Tegel darf an Haushalte verschickt werdenSenat darf Haltung zu Volksentscheid unter Beachtung des Gebots der Sachlichkeit geltend machen

Das Verwal­tungs­gericht Berlin hat einen Eilantrag der Initiative "Berlin braucht Tegel" gegen eine Werbemaßnahme des Berliner Senats zur Schließung des Flughafens Tegel zurückgewiesen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Landesregierung plante mit einem Brief an die Berliner Haushalte für die Schließung des Flughafens Berlin-Tegel und ein Nein beim Volksentscheid am 24. September 2017 zu werben. Für Druck und Versand des Briefes würden Kosten in Höhe von ca. 431.000 Euro anfallen, die aus dem Landeshaushalt beglichen werden sollen. Mit ihrem Eilantrag wollte die Antragstellerin den Versand der Briefe stoppen; sie hielt die Werbeaktion wegen der Verwendung staatlicher Mittel für rechtswidrig.

Rechtsverstoß seitens der Initiative "Berlin braucht Tegel" nicht ausreichend glaubhaft gemacht

Das Verwal­tungs­gericht Berlin wies den Eilantrag zurück. Der Antrag sei bereits unzulässig. Der Verwal­tungs­rechtsweg sei nicht eröffnet, denn für das Verfahren liege eine abschließende Sonderzuweisung an den Verfas­sungs­ge­richtshof des Landes Berlin vor. Im Übrigen wäre der Antrag mangels Anord­nungs­an­spruch auch unbegründet. Die Antragstellerin habe einen Rechtsverstoß nicht glaubhaft gemacht. Gemäß § 40 d Satz 1 und 2 des Abstim­mungs­ge­setzes dürfe der Senat seine Haltung zu einem Volksentscheid unter Beachtung des Gebots der Sachlichkeit geltend machen; dies schließe den Einsatz angemessener Mittel ein. Für die Frage, ob der Einsatz öffentlicher Mittel angemessen ist, komme es unter anderem darauf an, welchen Werbeaufwand die Antragstellerin mit welchem finanziellen Engagement betreibt und in welchem Verhältnis der Werbeaufwand der Regierung hierzu steht. Hierzu habe die Antragstellerin nicht ausreichend konkrete Angaben gemacht.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss24804

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI