15.11.2024
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Verwaltungsgericht Berlin Beschluss23.04.2009

VG Berlin erlaubt Berliner Senat werbend für Ethikunterricht einzutreten"Pro Reli" fordert Unterlassung angeblich unsachgemäßer Werbung des Senats für Abstim­mungs­ver­halten beim Volksentscheid

Das Verwal­tungs­ge­richts Berlin hat einen Antrag des Vereins ‚Pro Reli' auf einstweiligen Rechtsschutz zurückgewiesen. Mit diesem Antrag begehrte ‚Pro Reli' im Wesentlichen die Unterlassung einer seiner Auffassung nach unsachgemäßen Werbung für ein bestimmtes Abstim­mungs­ver­halten bei dem Volksentscheid am kommenden Sonntag über die Einführung eines Wahlpflicht­be­reichs Ethik/ Religion.

Diesen Antrag erachtete das Verwal­tungs­gericht Berlin für unzulässig. Für die Überprüfung von Maßnahmen des Senats im Vorfeld der Abstimmung sei ausschließlich der Verfas­sungs­ge­richtshof des Landes Berlin zuständig. Im Übrigen sei der Antrag aber auch unbegründet. Dass die für den morgigen Tag geplanten Zeitungs­an­zeigen des Senats unsachgemäße Inhalte aufwiesen, sei nicht feststellbar. Der Senat sei bei Volks­ab­stim­mungen nicht zur Neutralität verpflichtet, sondern dürfe seine Position mit Nachdruck vertreten und werbend dafür eintreten. Die Grenze zur unzulässigen Einflussnahme im Vorfeld der Abstimmung sei erst dann überschritten, wenn nicht mehr die sachliche Information der Bürger im Vordergrund stehe, sondern die Beeinflussung der Stimm­be­rech­tigten in einer die Entschei­dungs­freiheit missachtenden und gefährdenden Weise. So liege der Fall hier nicht.

Es sei auch nicht ersichtlich, dass der Senat für seine Position nur dann werbend tätig werden dürfe, wenn der Antragsteller, wie dieser meinte, mit finanziellen Mitteln für vergleichbare Werbemaßnahmen ausgestattet werde.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 16/09 des VG Berlin vom 23.04.2009

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