14.11.2024
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Dokument-Nr. 7767

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss23.04.2009

OVG Berlin-Brandenburg untersagt Werbung des Senats für Ethikunterricht aus staatlichen Mitteln

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin hat in einer Eilentscheidung auf die Beschwerde des Vereins "Pro Reli" dem Senat von Berlin untersagt, unter Einsatz staatlicher Mittel durch Anzeigenserien, Faltblätter oder sonstige Publikationen werbend für ein bestimmtes Abstim­mungs­ver­halten bei dem Volksentscheid über die Einführung eines Wahlpflichtfachs Ethik/Religion am 26. April 2009 einzutreten.

Hintergrund der Entscheidung ist die Absicht des Senats, durch eine Anzeige in mehreren Berliner Tageszeitungen seine ablehnende Haltung zu dem Volksentscheid zu veröffentlichen. Das Oberver­wal­tungs­gericht sieht durch den Einsatz von staatlichen Mitteln die Chancen­gleichheit der Initiatoren von "Pro Reli" verletzt. Es hat deshalb die anderslautende Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Berlin vom heutigen Tag geändert.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg

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