18.10.2024
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Verwaltungsgericht Berlin Beschluss27.09.2013

Volksentscheid-Werbung: Berliner Energietisch darf auch beim Berlin-Marathon werbenWerbeanlagen im öffentlichen Straßenbild sind in einer Großstadt wie Berlin als Normalfall präsent

Der Berliner Energietisch darf auch an der Wegstrecke des Berlin-Marathons für den Volksentscheid über die Rekom­mu­na­li­sierung der Berliner Energie­ver­sorgung werben. Das hat das Verwal­tungs­gericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Der Antragsteller, Initiator des für den 3. November 2013 angesetzten Volksentscheids, verfügt über eine straßen­rechtliche Erlaubnis, um seit dem 23. September 2013 für sein Anliegen zu werben. Für Werbung an der Wegstrecke des Berlin-Marathons galt diese Erlaubnis des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf allerdings erst ab dem 30. September 2013.

Pauschales Verbot für Volksentscheid-Werbung beim Berlin-Marathon kann nicht mit Beschränkung einer straßen­recht­lichen Sonder­nut­zungs­er­laubnis gerechtfertigt werden

Das Verwal­tungs­gericht Berlin verpflichtete das Bezirksamt, die Erlaubnis bereits jetzt insgesamt zu erteilen. Zwar lasse das Berliner Straßengesetz die Beschränkung einer straßen­recht­lichen Sondernutzungserlaubnis zum Schutz von Orten von städtebaulich, denkma­l­pfle­gerisch, kulturell oder historisch herausragender überregionaler Bedeutung zu. Davon habe der Antragsgegner rechtmäßig aber nur im Bereich der eingetragenen Baudenkmäler Brix- und Savignyplatz Gebrauch gemacht. Ein pauschales Verbot für Volksentscheid-Werbung an den Strecken des Berlin-Marathons lasse sich mit dieser Vorschrift dagegen nicht rechtfertigen. Es sei nicht ersichtlich, dass alle Straßen des Marathons eine derartige herausragende Bedeutung aufwiesen, und zwar auch nicht temporär, weil in diesem Jahr der 40. Berlin-Marathon stattfinde. In einer Großstadt wie Berlin seien Werbeanlagen vielmehr im öffentlichen Straßenbild als Normalfall präsent.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

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