18.10.2024
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Verwaltungsgericht Berlin Urteil15.05.2009

Strafzahlung gegen NPD wegen festgestellter Unrichtigkeiten im Rechen­schafts­bericht 2007 rechtmäßigNPD verstößt gegen partei­en­recht­liches Trans­pa­renzgebot

Die von der Bundes­tags­ver­waltung gegenüber der NPD festgesetzte Sanktion in Höhe von ca. 2,5 Mio. Euro wegen festgestellter Unrichtigkeiten im Rechen­schafts­bericht 2007 ist in einer Höhe von ca. 1,27 Mio. Euro zu Recht ergangen. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Berlin mit Urteil vom heutigen Tage entschieden.

Das Gericht bestätigte dem Grunde nach die von der Bundes­tags­ver­waltung gerügten Verstöße gegen das partei­en­rechtliche Trans­pa­renzgebot. Die NPD habe es insbesondere unterlassen, die für das Jahr 2007 festgesetzten staatlichen Mittel in voller Höhe auszuweisen. Stattdessen habe die Partei auf der Einnahmenseite bei der Position „Staatliche Mittel“ unzuläs­si­gerweise nur den Betrag angegeben, der sich nach Abzug einer von ihr im selben Jahr geleisteten Rückzahlung an den Bundestag ergeben hatte.

Dadurch werde das Ausmaß der tatsächlichen Partei­en­fi­nan­zierung nicht hinreichend deutlich. Allerdings könne dieser Verstoß entgegen der Rechts­auf­fassung des Bundestages nur einmal sanktioniert werden, auch wenn er sich auf der Ausgabenseite nochmals auswirke. Dies führte dazu, dass der im Bescheid der Bundes­tags­ver­waltung festgesetzte Sanktionsbetrag nahezu um die Hälfte zu reduzieren war.

Quelle: ra-online, VG Berlin (pm)

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