21.11.2024
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Verwaltungsgericht Berlin Urteil14.01.2010

Fehler im Rechen­schafts­bericht – Partei DIE.LINKE muss Sankti­o­ns­zahlung leistenVerstoß gegen verfas­sungs­recht­liches Trans­pa­renzgebot

Die im Juni 2007 durch Verschmelzung von Linkspartei.PDS und WASG entstandene Partei DIE.LINKE muss eine Sanktion in Höhe von 292.045,82 Euro wegen eines Fehlers in ihrem Rechen­schafts­bericht für das Jahr 2006 zahlen. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Berlin entschieden.

Die Partei DIE.LINKE hat es entgegen der Vorgaben des Partei­en­ge­setzes fahrlässig unterlassen, eine von der Linkspartei.PDS an die WASG im Landtags­wahlkampf Rheinland-Pfalz 2006 in Form von Wahlkampf­maß­nahmen geleistete Spende in Höhe von 146.022,91 Euro in ihrem Rechenschaftsbericht für dieses Jahr zu veröffentlichen.

WASG hätte Spende der Linkspartei in Rechen­schafts­bericht festhalten müssen

Im Hinblick auf das verfas­sungs­rechtliche Transparenzgebot sei es notwendig gewesen, darin den fraglichen Betrag nicht nur als Ausgabe der Linkspartei.PDS auszuweisen. Vielmehr hätte in dem Rechen­schafts­bericht auch deutlich herausgestellt werden müssen, dass die WASG von der Linkspartei.PDS eine Spende in entsprechender Höhe erhalten habe. Bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte DIE.LINKE diese Pflicht nach Auffassung des Gerichts auch erkennen können.

Partei muss Sanktion in Höhe des Zweifachen Betrages zahlen

Der Verstoß führt nach dem Parteiengesetz dazu, dass eine Sanktion in Höhe des Zweifachen des nicht im Rechen­schafts­bericht veröf­fent­lichten Betrages festzusetzen ist.

Quelle: ra-online, VG Berlin

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