Dokument-Nr. 9059
Permalink https://urteile.news/
Verwaltungsgericht Berlin Urteil14.01.2010
Fehler im Rechenschaftsbericht – Partei DIE.LINKE muss Sanktionszahlung leistenVerstoß gegen verfassungsrechtliches Transparenzgebot
Die im Juni 2007 durch Verschmelzung von Linkspartei.PDS und WASG entstandene Partei DIE.LINKE muss eine Sanktion in Höhe von 292.045,82 Euro wegen eines Fehlers in ihrem Rechenschaftsbericht für das Jahr 2006 zahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Die Partei DIE.LINKE hat es entgegen der Vorgaben des Parteiengesetzes fahrlässig unterlassen, eine von der Linkspartei.PDS an die WASG im Landtagswahlkampf Rheinland-Pfalz 2006 in Form von Wahlkampfmaßnahmen geleistete Spende in Höhe von 146.022,91 Euro in ihrem Rechenschaftsbericht für dieses Jahr zu veröffentlichen.
WASG hätte Spende der Linkspartei in Rechenschaftsbericht festhalten müssen
Im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Transparenzgebot sei es notwendig gewesen, darin den fraglichen Betrag nicht nur als Ausgabe der Linkspartei.PDS auszuweisen. Vielmehr hätte in dem Rechenschaftsbericht auch deutlich herausgestellt werden müssen, dass die WASG von der Linkspartei.PDS eine Spende in entsprechender Höhe erhalten habe. Bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte DIE.LINKE diese Pflicht nach Auffassung des Gerichts auch erkennen können.
Partei muss Sanktion in Höhe des Zweifachen Betrages zahlen
Der Verstoß führt nach dem Parteiengesetz dazu, dass eine Sanktion in Höhe des Zweifachen des nicht im Rechenschaftsbericht veröffentlichten Betrages festzusetzen ist.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2010
Quelle: ra-online, VG Berlin
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil9059
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.