Dokument-Nr. 11714
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil23.05.2011
NPD wegen des fehlerhaften Rechenschaftsberichts 2007 zu Millionenstrafe verurteiltNPD verstieß mehrfach gegen die sich aus dem Parteiengesetz ergebenden Transparenzpflichten
Wegen Fehlern in ihrem Rechenschaftsbericht des Jahres 2007 muss die NPD nun eine Strafzahlung von rund 2,5 Mio. EUR leisten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Es erklärte insoweit einen Bescheid des Deutschen Bundestags der die Partei zu der genannten Zahlung verpflichtet hatte, für rechtmäßig.
In den Berufungsverfahren der NPD und der Bundesrepublik Deutschland - vertreten durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages - hat der 3a - Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg entschieden, dass der Deutsche Bundestag in Bezug auf den Rechenschaftsbericht der NPD für das Jahr 2007 zu Recht Unrichtigkeiten in Höhe von 1.252 399,55 EUR festgestellt hat.
Zahlungsverpflichtung in Höhe des Zweifachen ist rechtmäßig
Er hat den darüber ergangenen Bescheid vom 26. März 2009 darüber hinaus auch insoweit als rechtmäßig angesehen, als der NPD eine Zahlungsverpflichtung in Höhe des Zweifachen des zuvor genannten Betrages (2.504 799,10 EUR) auferlegt worden ist. Damit ist das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (VG Berlin, Urteil v. 15.05.2009 - VG 2 K 39.09 -), welches eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von lediglich 1.271 355,80 EUR für richtig erachtet hatte, geändert worden.
NPD beging mehrfach Verstöße gegen das Parteiengesetz
Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, die NPD habe bei der Vorlage des Rechenschaftsberichts mehrfach gegen die sich aus dem Parteiengesetz ergebenden Transparenzpflichten verstoßen. Auf der Grundlage der im Parteiengesetz enthaltenden besonderen verwaltungsrechtlichen Sanktionsnorm des § 31 b sei sie deshalb zur Zahlung des zweifachen Betrages der Unrichtigkeiten verpflichtet.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2011
Quelle: ra-online, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (pm/pt)
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