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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil23.05.2011

NPD wegen des fehlerhaften Rechen­schafts­be­richts 2007 zu Millionenstrafe verurteiltNPD verstieß mehrfach gegen die sich aus dem Parteiengesetz ergebenden Trans­pa­renz­pflichten

Wegen Fehlern in ihrem Rechen­schafts­bericht des Jahres 2007 muss die NPD nun eine Strafzahlung von rund 2,5 Mio. EUR leisten. Dies hat das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg entschieden. Es erklärte insoweit einen Bescheid des Deutschen Bundestags der die Partei zu der genannten Zahlung verpflichtet hatte, für rechtmäßig.

In den Berufungs­ver­fahren der NPD und der Bundesrepublik Deutschland - vertreten durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages - hat der 3a - Senat des Oberver­wal­tungs­ge­richts Berlin-Brandenburg entschieden, dass der Deutsche Bundestag in Bezug auf den Rechenschaftsbericht der NPD für das Jahr 2007 zu Recht Unrichtigkeiten in Höhe von 1.252 399,55 EUR festgestellt hat.

Zahlungs­ver­pflichtung in Höhe des Zweifachen ist rechtmäßig

Er hat den darüber ergangenen Bescheid vom 26. März 2009 darüber hinaus auch insoweit als rechtmäßig angesehen, als der NPD eine Zahlungs­ver­pflichtung in Höhe des Zweifachen des zuvor genannten Betrages (2.504 799,10 EUR) auferlegt worden ist. Damit ist das erstin­sta­nzliche Urteil des Verwal­tungs­ge­richts Berlin (VG Berlin, Urteil v. 15.05.2009 - VG 2 K 39.09 -), welches eine Zahlungs­ver­pflichtung in Höhe von lediglich 1.271 355,80 EUR für richtig erachtet hatte, geändert worden.

NPD beging mehrfach Verstöße gegen das Parteiengesetz

Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, die NPD habe bei der Vorlage des Rechen­schafts­be­richts mehrfach gegen die sich aus dem Parteiengesetz ergebenden Trans­pa­renz­pflichten verstoßen. Auf der Grundlage der im Parteiengesetz enthaltenden besonderen verwal­tungs­recht­lichen Sanktionsnorm des § 31 b sei sie deshalb zur Zahlung des zweifachen Betrages der Unrichtigkeiten verpflichtet.

Quelle: ra-online, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (pm/pt)

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