Dokument-Nr. 23975
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Verwaltungsgericht Berlin Beschluss09.03.2017
Flüchtlingsunterkunft in Berlin-Lankwitz darf gebaut werdenGericht verneint Verletzung nachbarschützender Rechte
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass sich die Anwohner mehrerer Grundstücke an der Straße "In den Leonorengärten" in Berlin-Lankwitz nicht gegen die Errichtung einer modularen Flüchtlingsunterkunft in ihrer Nachbarschaft, einem allgemeinen Wohngebiet, wehren können.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen der Errichtung einer drei- und zweier viergeschossiger modularer Unterkünfte samt eines zweigeschossigen Funktionsgebäudes sowie eines Kinderspiel- und Sportbereichs, von Begegnungsflächen (sogenannte "Dorfplätze") und eines Versorgungsbereichs für bis zu 450 Flüchtlinge auf einer etwa 13.000 m² großen Fläche zugestimmt. Dazu wurde eine Ausnahme von der Art der Bebauung für eine soziale Einrichtung mit wohnähnlichem Charakter erteilt. Die Behörde erteilte außerdem eine Befreiung für eine Überschreitung der Geschossflächen- und der Geschosszahl und genehmigte die mit dem Vorhaben einhergehende Waldumwandlung.
Bauvorhaben gegenüber Nachbarn nicht rücksichtslos
Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine Verletzung nachbarschützender Rechte verneint. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen soziale Einrichtungen wie eine Flüchtlingsunterkunft in der Regel im allgemeinen Wohngebiet zugelassen werden. Das konkrete Vorhaben sei auch nicht gegenüber den Nachbarn rücksichtslos. Eine nicht hinzunehmende Lärmbelästigung der Nachbarschaft sei nicht mehr zu befürchten, nachdem im Termin zur mündlichen Verhandlung zugesichert wurde, den Müllcontainerbereich einzuhausen und einen der sogenannten "Dorfplätze" in den hinteren Teil des Grundstücks zu verlegen. Auf eine Flutlichtbeleuchtung des Areals werde verzichtet. Dass die erforderliche Umweltverträglichkeitsvorprüfung erst nach der Fällung von Bäumen durchgeführt worden sei, stehe dem Vorhaben nicht entgegen. Die erteilte Waldumwandlungsgenehmigung verletze keine Nachbarrechte.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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