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Verwaltungsgericht Berlin Urteil09.12.2009

VG Berlin: Umweltzone in Berlin rechtmäßigFahren in Umweltzone ausschließlich mit grüner Plakette für weitere Reduzierung der Schadstoffe zulässig

Die Einrichtung der Berliner Umweltzone innerhalb des inneren S-Bahn-Rings und die Einschränkung, die Umweltzone nur noch mit einer grünen Plakette befahren zu dürfen, ist rechtmäßig. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Berlin entschieden.

Die Senats­ver­waltung für Stadt­ent­wicklung hat im August 2005 mit einem Luftreinhalte- und Aktionsplan u.a. festlegt, dass ab dem 1. Januar 2008 nur noch Kraftfahrzeuge mit roter, gelber und grüner Plakette in die vom inneren S-Bahn-Ring begrenzte Umweltzone einfahren dürfen. Ab dem 1. Januar 2010 ist dies nur noch Fahrzeugen mit grüner Plakette erlaubt. Gegen die Einrichtung dieser Umweltzone hatten elf vom ADAC unterstützte Kläger unter Berufung auf entsprechende Gutachten im Wesentlichen geltend gemacht, die Umweltzone zeige keine Wirkung auf die Feinsta­ub­be­lastung.

Grenzwerte zweifelsfrei überschritten – Berliner Senat zur Ergreifung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung verpflichtet

Das Verwal­tungs­gericht hat die Klagen abgewiesen. Der Luftreinhalte- und Aktionsplan vom August 2005 sei rechtmäßig und verletze die Kläger nicht in ihren Rechten. Aus den in den Vorjahren festgestellten Feinstaub- und Stick­stoff­di­o­xid­werten ergebe sich zweifelsfrei, dass die bestehenden Grenzwerte überschritten worden und für die Zukunft weitere Überschrei­tungen zu befürchten gewesen seien. Vor diesem Hintergrund sei der Berliner Senat verpflichtet gewesen, Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu ergreifen. Der 104 Seiten umfassende Plan enthalte eine ausführliche Analyse und einen detaillierten Maßnah­men­katalog. Die ergriffenen Maßnahmen seien auch verhältnismäßig, da sie grundsätzlich geeignet seien, eine Reduzierung der genannten Schadstoffe zu bewirken.

Quelle: ra-online, VG Berlin

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