15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Beschluss21.06.2013

Stasi-Unter­la­gen­behörde darf über East-Side-Gallery-Investor informierenUnternehmer ist gemäß Gesetz über die Unterlagen des Staats­sicherheits­dienstes der ehemaligen DDR als Mitarbeiter des Staats­sicherheits­dienstes zu qualifizieren

Der Bundes­be­auf­tragte für die Unterlagen des Staats­sicherheits­dienstes der ehemaligen DDR darf Unterlagen über den Investor der East-Side-Gallery herausgeben. Das hat das Verwal­tungs­gericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls steht seit Anfang des Jahres als Geschäftsführer einer Immobi­li­en­pro­jekt­ent­wick­lungs­ge­sell­schaft zur Errichtung eines Wohnhochhauses an der Berliner East Side Gallery im Licht der Öffentlichkeit. Verschiedene Presse­un­ter­nehmen beantragten ab März 2013 beim Staats­si­cher­heits­dienstes der ehemaligen DDR (BStU) die Herausgabe von Unterlagen zu seiner Person, weil der Verdacht aufgekommen war, er habe in den 80er Jahren mit dem Staats­si­cher­heits­dienst der DDR zusammen gearbeitet. Der BStU kam nach Recherchen zum Ergebnis, er sei als Inoffizieller Mitarbeiter unter dem Decknamen "Jens Peter" tätig geworden; die zusam­men­ge­stellten Unterlagen will sie an Presse­un­ter­nehmen herausgeben. Der Antragsteller meint, er gehöre nicht zu dem Personenkreis, über den perso­nen­be­zogene Informationen an die Presse oder Dritte herausgegeben werden dürften. Er sei keine Person der Zeitgeschichte und auch kein Inoffizieller Mitarbeiter des MfS gewesen, zumal er keine Verpflich­tungs­er­klärung zur Zusammenarbeit abgegeben habe.

Behörde ist zur Bereitstellung der Unterlagen zum Zweck der politischen und historischen Aufarbeitung der Tätigkeit des Staats­si­cher­heits­dienstes berechtigt

Das Verwal­tungs­gericht Berlin wies den Antrag zurück. Die Voraussetzungen für eine Herausgabe der Unterlagen lägen vor. Nach dem Gesetz über die Unterlagen des Staats­si­cher­heits­dienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (StUG) dürfe der BStU Unterlagen zum Zweck der politischen und historischen Aufarbeitung der Tätigkeit des Staats­si­cher­heits­dienstes zur Verfügung stellen. Der Antragsteller sei nach dem StUG als Mitarbeiter des Staats­si­cher­heits­dienstes zu qualifizieren, weil er sich zur Lieferung von Informationen an den Staats­si­cher­heits­dienst bereit erklärt habe. Es sei unschädlich, dass keine Verpflich­tungs­er­klärung vorliege, denn der Antragsteller habe unter dem Decknamen "Jens Peter" von 1982 an wissentlich und willentlich eine Vielzahl von Informationen an das Ministerium für Staats­si­cherheit der DDR geliefert. Auf überwiegende schutzwürdigen Belange könne sich der Antragsteller nicht berufen.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss16132

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI