18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Urteil21.01.2016

PRO NRW durfte in Verfassungs­schutz­bericht 2012 genannt werdenPartei verfolgt Bestrebungen gegen freiheitliche demokratische Grundordnung

Das Verwal­tungs­gericht Berlin hat entschieden, dass die Bürgerbewegung PRO Nordrhein-Westfalen (PRO NRW) im Verfassungs­schutz­bericht 2012 genannt werden durfte.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, die Bürgerbewegung PRO NRW, ist in dem vom Bundes­mi­nis­terium des Innern herausgegebenen Verfassungsschutzbericht 2012 im Kapitel "Recht­s­ex­tre­mismus" aufgeführt und wird dort vor allem als islamfeindlich beschrieben. Hiergegen wandte sich die Klägerin mit ihrer Klage. Sie hält ihre Erwähnung im Verfas­sungs­schutz­bericht nicht für gerechtfertigt, weil die Werte des Grundgesetzes selbst­ver­ständliche Grundlage ihrer Politik seien. Jede Form von menschen­ver­ach­tendem Rassismus und jede Migran­ten­feind­lichkeit lehne sie ab. Die Kritik an einer Zuwanderung in die sozialen Siche­rungs­systeme und eine fundierte Islamkritik müsse jedoch zulässig sein. Es sei nicht zutreffend, dass sie Muslime pauschal diskriminiere und deren Menschenwürde verletze sowie deren Recht auf freie Religi­o­ns­ausübung einschränken wolle.

Partei propagiert aggressives Feindbild Islam und grenzt Muslime aufgrund ihrer religiösen Überzeugung oder Abstammung aus

Das Verwal­tungs­gericht Berlin wies die Klage ab. Die Partei verfolge Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, die darauf gerichtet seien, Verfas­sungs­grundsätze, insbesondere die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte zu beseitigen. Es sei insbesondere zutreffend, dass sie ein aggressives Feindbild Islam propagiere und Muslime aufgrund ihrer religiösen Überzeugung oder Abstammung ausgrenzen wolle. Auch für die Einschätzung, dass Fremde pauschal für gesell­schaftliche Probleme verantwortlich gemacht und diffamiert würden, gebe es genügend Belege. Etwaige anderslautende Erklärungen der Partei seien nicht geeignet, diese Einschätzung zu entkräften, weil es sich um bloße Lippen­be­kenntnisse handele. Zu anderen rechts­po­pu­lis­tischen und rechtsextremen Parteien im Ausland - etwa der belgischen "Vlaams Belang" oder der "Freiheitlichen Partei Österreichs" - pflege PRO NRW freund­schaftliche Beziehungen.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22131

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI