21.11.2024
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Verwaltungsgericht Berlin Urteil21.01.2016

PRO NRW durfte in Verfassungs­schutz­bericht 2012 genannt werdenPartei verfolgt Bestrebungen gegen freiheitliche demokratische Grundordnung

Das Verwal­tungs­gericht Berlin hat entschieden, dass die Bürgerbewegung PRO Nordrhein-Westfalen (PRO NRW) im Verfassungs­schutz­bericht 2012 genannt werden durfte.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, die Bürgerbewegung PRO NRW, ist in dem vom Bundes­mi­nis­terium des Innern herausgegebenen Verfassungsschutzbericht 2012 im Kapitel "Recht­s­ex­tre­mismus" aufgeführt und wird dort vor allem als islamfeindlich beschrieben. Hiergegen wandte sich die Klägerin mit ihrer Klage. Sie hält ihre Erwähnung im Verfas­sungs­schutz­bericht nicht für gerechtfertigt, weil die Werte des Grundgesetzes selbst­ver­ständliche Grundlage ihrer Politik seien. Jede Form von menschen­ver­ach­tendem Rassismus und jede Migran­ten­feind­lichkeit lehne sie ab. Die Kritik an einer Zuwanderung in die sozialen Siche­rungs­systeme und eine fundierte Islamkritik müsse jedoch zulässig sein. Es sei nicht zutreffend, dass sie Muslime pauschal diskriminiere und deren Menschenwürde verletze sowie deren Recht auf freie Religi­o­ns­ausübung einschränken wolle.

Partei propagiert aggressives Feindbild Islam und grenzt Muslime aufgrund ihrer religiösen Überzeugung oder Abstammung aus

Das Verwal­tungs­gericht Berlin wies die Klage ab. Die Partei verfolge Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, die darauf gerichtet seien, Verfas­sungs­grundsätze, insbesondere die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte zu beseitigen. Es sei insbesondere zutreffend, dass sie ein aggressives Feindbild Islam propagiere und Muslime aufgrund ihrer religiösen Überzeugung oder Abstammung ausgrenzen wolle. Auch für die Einschätzung, dass Fremde pauschal für gesell­schaftliche Probleme verantwortlich gemacht und diffamiert würden, gebe es genügend Belege. Etwaige anderslautende Erklärungen der Partei seien nicht geeignet, diese Einschätzung zu entkräften, weil es sich um bloße Lippen­be­kenntnisse handele. Zu anderen rechts­po­pu­lis­tischen und rechtsextremen Parteien im Ausland - etwa der belgischen "Vlaams Belang" oder der "Freiheitlichen Partei Österreichs" - pflege PRO NRW freund­schaftliche Beziehungen.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

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