18.10.2024
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Dokument-Nr. 33059

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Verwaltungsgericht Berlin Beschluss26.06.2023

BMF muss Fragen zum Grußwort des Ministers für eine Bank beantwortenEilantrag teilweise erfolgreich

Das Bundes­mi­nis­terium der Finanzen (BMF) ist verpflichtet, der Presse bestimmte Fragen zu einem Videogrußwort des Bundesministers der Finanzen für eine Bank, bei der er zu ähnlicher Zeit einen privaten Immobi­li­en­kredit aufnahm, zu beantworten. Das hat das Verwal­tungs­gericht Berlin aufgrund des nach wie vor besonders hohen öffentlichen Interesses an diesem Thema in einem Eilverfahren entschieden.

Der Antragsteller, ein Redakteur einer Tageszeitung, hatte dem BMF neun Fragen zu den Vorgängen rund um das im Mai 2022 erstellte Videogrußwort für die Bank und den privaten Verbindungen des Ministers zu dieser Bank und weiteren Unternehmen gestellt. Er stützt sich auf die Pressefreiheit, die ihm einen Anspruch auf Auskunft gegenüber Bundesbehörden wie dem BMF gewähre.

Fragen zu Lindners Banken-Grußwort müssen beantwortet werden

Das VG gab dem Antrag in Bezug auf vier Fragen statt. Das BMF müsse etwa Auskunft zu der Frage geben, ob der Minister seine private Kreditaufnahme gegenüber den für die Videoproduktion des Grußworts verant­wort­lichen Mitarbeitern vor der Veröf­fent­lichung im Magazin "Der Spiegel" im Oktober 2022 dargelegt habe. Diese Frage sei nicht durch den Hinweis des BMF darauf beantwortet worden, dass sich aus den für den Minister geltenden Compliance-Regeln keine Pflicht zur Anzeige privater Kredit­ver­bin­dungen ergebe. Denn daraus folge nicht zwingend, dass es im BMF keine dienstlichen Informationen zu der betreffenden Kreditaufnahme gebe. Das BMF müsse auch Fragen zu Anfragen privat­wirt­schaft­licher Unternehmen nach Grußworten oder Reden insbesondere in den Monaten April und Mai 2022 beantworten. Dem stünden keine schutzwürdigen Interessen Privater entgegen, weil Unternehmen mit öffentlicher Aufmerksamkeit für ihre Anfragen rechnen müssten, wenn sie einen Minister um ein Grußwort bäten.

Kein Erfolg hinsichtlich fünf weiterer Fragen

Hinsichtlich fünf weiterer Fragen lehnte das Gericht den Eilantrag dagegen ab. Insbesondere müsse keine Auskunft zu sonstigen privaten Geschäfts­be­zie­hungen des Ministers erteilt werden. Diese seien nicht dienstlich geprägt, sondern privat. Allein der Umstand, dass ein Minister in dieser Funktion möglicherweise ministerielle Grußworte für private Unternehmen erstellt hat, mit denen ihn eine private Geschäfts­be­ziehung verbindet oder verbunden hat, rechtfertige nicht die Annahme, er habe seine privaten Belange mit dienstlichem Handeln verquickt. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)

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