21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit verschiedenen Schreibutensilien, sowie einen Holzstempel auf einem Stempelkissen.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil16.01.2008

Erfolgreiche Klage der Witwe eines verstorbenen Beamten auf beamten­rechtliche Versorgung trotz nur kurzzeitiger (10tägiger) EheGericht spricht von Ausnahmefall

Die Witwe eines verstorbenen Landesbeamten aus Lüdenscheid hat vor dem Verwal­tungs­gericht Arnsberg erfolgreich ihre Versorgung nach den beamten­recht­lichen Bestimmungen (Witwengeld) eingeklagt, obwohl die Ehe erst 10 Tage vor dem Tod des Beamten im Jahre 2006 geschlossen worden war. Wie das Gericht betont, handelt es sich um einen Ausnahmefall, der von besonderen Umständen geprägt ist.

Das Witwengeld wird grundsätzlich nur gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat. Bei kürzerer Ehedauer greift die gesetzliche Vermutung ein, dass es der Zweck der Heirat war, der Witwe eine Versorgung zu verschaffen. Diese Vermutung kann im Einzelfall widerlegt werden, wenn besondere Umstände dagegen sprechen, dass es sich um eine sogenannte Versorgungsehe handelte. Einen solchen Ausnahmefall hatte das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen verneint und die Versorgung abgelehnt.

Diesen Argumenten folgte die 2. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts nicht: Zwar sprächen gewichtige Tatsachen, u.a. die im Zeitpunkt der Heirat bekannte schwere Erkrankung des Ehemannes, für eine Versor­gungs­absicht. Diesen Umständen komme angesichts der weiteren Besonderheiten dieses Falles jedoch keine ausschlag­gebende Bedeutung zu. Die Klägerin und ihr verstorbener Ehemann seien bereits bis 1997 13 Jahre miteineinander verheiratet gewesen. Aus dieser Ehe sei ein Kind hervorgegangen. Auch nach der Scheidung der ersten gemeinsamen Ehe hätten die Eheleute ihre persönliche Beziehung ununterbrochen aufrecht erhalten. Sie hätten die Personensorge für ihr Kind gemeinsam ausgeübt und sich bei der Pflege der betagten Eltern des Beamten gegenseitig unterstützt. In diesem Fall sei die Annahme gerechtfertigt, dass die zweite Eheschließung Ausdruck einer echten persönlichen Bindung gewesen sei. Die infolge der Scheidung vorübergehend aufgelöste, vom Dienstherrn zu alimentierende "Beamtenfamilie" sei wiederaufgelebt.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Arnsberg vom 21.02.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5645

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI