21.11.2024
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Verwaltungsgericht Ansbach Urteil20.09.2016

Wahlvorschlag mit Kennwort "simply the best" bei Perso­na­l­ratswahl zulässigBezeichnung bringt lediglich gefühlsmäßige Selbst­ein­schätzung zum Ausdruck

Das Verwal­tungs­gericht Ansbach hat entschieden, dass ein Wahlvorschlag für eine Perso­na­l­ratswahl mit dem Kennwort "simply the best" lediglich eine gefühlsmäßige Selbst­ein­schätzung zum Ausdruck bringt und somit weder diskriminierend noch irreführend und damit zulässig ist.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zur Personalratswahl bewarben sich mit zwei gleichlautenden Wahlvorschlägen mehrere wahlberechtigte Arbeitnehmer, die ihren Wahlvorschlag mit dem Kennwort "simply the best" und von jeweils 66 Unterstützern unterschrieben einreichten.

Wahlvorstand erklärt Wahlvorschläge für diskriminierend und ungültig

Der Wahlvorstand erachtete diesen Wahlvorschlag als ungültig, denn die Bezeichnung "simply the best" sei in englischer Sprache formuliert. Zudem impliziere diese Formulierung, dass die anderen eingereichten Wahlvorschläge minderwertig seien. Das Kennwort sei zudem irreführend und diskriminierend. In der Bekanntmachung der gültigen Wahlvorschläge vom 24. März 2016 wurde dieser Wahlvorschlag demzufolge auch nicht aufgeführt.

Antragsteller weisen Vorwurf der Irreführung und sittenwidrigen Wahlbe­ein­flussung von sich

Nachdem ein Antrag im Wege des einstweiliges Rechtsschutzes, mit dem die vorläufige Beteiligung der Liste "simply the best" an der Perso­na­l­ratswahl erzwungen werden sollte, vor dem Verwal­tungs­gericht Ansbach scheiterte, machten die Antragsteller im Wahlan­fech­tungs­ver­fahren geltend, dass mit dem Kennwort weder eine Irreführung noch eine sittenwidrige Wahlbe­ein­flussung vorliege.

Verwal­tungs­gericht verneint Diskriminierung und Irreführung

Das Verwal­tungs­gericht Ansbach schloss sich im Wesentlichen diesen Argumenten an. Im Unterschied zum gewer­be­recht­lichen Wettbe­wer­bs­verbot könne eine Gruppe von Beschäftigten im Rahmen der Perso­na­l­ratswahl versuchen, auch mit Kennworten auf sich aufmerksam zu machen, solange die Bezeichnung nicht irreführend, diskriminierend oder sonst unzulässig sei. Dass das Kennwort in englischer Sprache gewählt wurde, mache es nicht unzulässig, denn der Begriff "simply the best" sei als Titel eines Songs von Tina Turner allgemein bekannt. Eine Irreführung liege nicht vor, denn das Kennwort verberge nicht, wer hinter dem Wahlvorschlag stehe. Eine Diskriminierung liege nicht vor, weil mit der Bezeichnung für die wahlbe­rech­tigten Arbeitnehmer am Univer­si­täts­klinikum nicht geltend gemacht werde, dass alle anderen für die Ausübung der Perso­na­l­rat­stä­tigkeit nicht geeignet seien, sondern eher eine gefühlsmäßige Selbst­ein­schätzung zum Ausdruck gebracht werde, die die Grenze zur Unzulässigkeit (noch) nicht überschreite.

Quelle: Verwaltungsgericht Ansbach/ra-online

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