22.11.2024
22.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Aachen Urteil07.11.2012

Elternbeiträge für beitragsfreies letztes Kinder­gar­tenjahr können bei Zurückstellung vom Schulbesuch nachgefordert werdenHandhabung der Stadt deckt sich mit Schulgesetz

Eltern dürfen nachträglich zu Kinder­gar­ten­bei­trägen herangezogen zu werden, wenn sie ihr Kind für ein Jahr vom Schulbesuch zurückstellen und somit das eigentlich beitragsfreie letzte Kinder­gar­tenjahr zum immernoch beitrags­pflichtigen vorletzten Kinder­gar­tenjahr wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Aachen hervor.

Weil nach dem Kinder­bil­dungs­ge­setzes in Nordrhein-Westfalen das letzte Kinder­gar­tenjahr vor Beginn der Schulpflicht kostenfrei ist, wurden die Eltern des Kindes im August 2011 von der Zahlung des Kinder­gar­ten­beitrags befreit. Als das Kind im August 2012 für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurde, forderte die Stadt Aachen nachträglich für das Kinder­gar­tenjahr 2011/2012 die Zahlung des Kinder­gar­ten­beitrags. Beitragsfrei sei nun das Jahr 2012/2013.

Stadt darf ursprüngliche Freistellung rückwirkend ändern

In der Verhandlung wies das Verwal­tungs­gericht Aachen darauf hin, dass die Stadt Aachen die ursprüngliche Freistellung rückwirkend ändern durfte. Das für das Kind der Kläger (prognostisch gesehen) letzte Jahr vor Beginn der Schulpflicht habe sich nunmehr (real) in das vorletzte gewandelt. Das vorletzte Kinder­gar­tenjahr sei aber nicht beitragsfrei. Die Handhabung der Stadt Aachen decke sich auch mit dem Schulgesetz, weil nach diesem die Zeit der Zurückstellung in der Regel nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet wird. Auch ein Kind, welches zurückgestellt wurde, müsse mindestens 10 Jahre eine Schule besuchen. Daraus folge im Umkehrschluss, dass ein zurück­ge­stelltes Kind im Jahr der Zurückstellung nicht als schulpflichtig angesehen wird.

Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil14597

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI