Dokument-Nr. 10173
Permalink https://urteile.news/
Verwaltungsgericht Aachen Urteil30.07.2010
"Vorderschinken-Erzeugnis" kann eine irreführende Bezeichnung seinProduktbezeichnung zur Täuschung von Verbrauchern geeignet
Die Bezeichnung "Vorderschinken-Erzeugnis" stellt eine Irreführung der Verbraucher dar, wenn unter dieser Bezeichnung ein Produkt vertrieben wird, welches keine Schinkenqualität aufweist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls vertreibt an gewerbliche Kunden ein im Ausland hergestelltes Produkt unter der Angabe "Vorderschinken-Erzeugnis, aus Vorderschinkenfleisch geformt, teilweise zerkleinert, grob entfettet, ohne Schwarte, gepökelt, gekocht, nach italienischer Art". Die Stadt Aachen gab der Klägerin mittels Ordnungsverfügung auf, ihr Produkt nicht mehr in Verbindung mit dem Wort "Schinken" in Verkehr zu bringen.
Lebensmittel dürfen nicht unter irreführender Bezeichnung in Verkehr gebracht werden
Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Klage gegen die Ordnungsverfügung abgewiesen und erläutert, dass es sowohl nach europäischem Recht als auch nach deutschem Lebensmittelrecht verboten sei, Lebensmittel unter einer irreführenden Bezeichnung in den Verkehr zu bringen.
Produkt unterschreitet deutlicht die für Schinken vorgesehene Mindestvorgaben
Die Angabe "Vorderschinken-Erzeugnis" sei eine irreführende Bezeichnung und zur Täuschung der Verbraucher geeignet. Die Klägerin erwecke durch die Bezeichnung bei den Verbrauchern den unzutreffenden Eindruck, ihr Produkt entspreche den allgemein üblichen und in Fachkreisen anerkannten Anforderungen an Schinken, wie sie in den entsprechenden Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs ihren Ausdruck finden. Dabei unterschreite das Produkt die für Schinken vorgesehene Mindestvorgabe eines Gehalts von 19 % Fleischeiweiß im fettfreien Anteil deutlich.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil10173
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.