03.12.2024
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Verwaltungsgericht Aachen Beschluss30.12.2010

Aussetzung der Wehrpflicht: Einberufung zum Grundwehrdienst dennoch rechtmäßigMöglichkeit der Rückstellung vom Wehrdienst erst für Studenten des dritten Fachsemesters gegeben

Die Einberufung zum Wehrdienst zum 1. Januar 2011ist auch unter Berück­sich­tigung der zum 1. Juli 2011 vorgesehenen Aussetzung der Wehrpflicht derzeit rechtmäßig. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Aachen.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls, ein Student im ersten Semester, hatte sich gegen die Einberufung zum 1. Januar 2011 gewehrt.

Einbe­ru­fungs­be­scheid nicht als rechtswidrig anzusehen

Das Verwal­tungs­gericht Aachen konnte allerdings bei der gebotenen summarischen Prüfung nicht feststellen, dass der Einbe­ru­fungs­be­scheid rechtswidrig ist. Das Wehrpflicht­gesetz sieht erst für Studenten des dritten Fachsemesters die Möglichkeit vor, sich zurückstellen zu lassen.

Andere Entscheidungen waren nicht zum Vergleich heranziehbare Sonderfälle

Soweit andere Verwal­tungs­ge­richte die Einberufung von Wehrpflichtigen unter Berufung auf die künftige Aussetzung der Wehrpflicht vorläufig zurückgestellt haben, handelt es sich um Sonderfälle, die angesichts der eindeutigen Rechtslage in dem hiesigen Verfahren nicht zum Vergleich herangezogen werden konnten.

Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

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