21.11.2024
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Verwaltungsgericht Aachen Beschluss30.10.2018

Verstoß gegen Gebot der Rücksichtnahme: Gesamtschule in Würselen darf vorerst nicht gebaut werdenSchall­schutz­nachweis lässt Schüler bis 14 Jahre als Lärmquelle außer Betracht

Das Verwal­tungs­gericht Aachen hat auf einen Nachba­reil­antrag hin entschieden, dass eine von der Stadt Würselen erteilte Baugenehmigung für die Errichtung einer Gesamtschule vorerst nicht vollziehbar ist.

Laut der Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts dürfte die Baugenehmigung mit ihrem derzeitigen Geneh­mi­gungs­inhalt zu Lasten der Nachbarn gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme verstoßen. Der im Geneh­mi­gungs­ver­fahren vorgelegte Schall­schutz­nachweis sei lückenhaft. Dieser berücksichtige lediglich den von den Oberstufen-Schülern sowie den Schülern ab 14 Jahren ausgehenden Lärm. Damit blieben aber die Schüler bis 14 Jahre (330 von 860 Schülern) als Lärmquelle außer Betracht, ohne dass es hierfür einen sachlichen Grund gebe.

Auch von Kindern ausgehender Lärm muss erfasst und berechnet werden

Zwar privilegiere das auch in diesem Rahmen zu beachtende Immis­si­ons­schutzrecht Kinderlärm. Allerdings bedeute dies nicht, dass die Kinder als Lärmquelle von vorneherein außer Acht zu bleiben hätten. Vielmehr müsse auch der von Kindern ausgehende Lärm erfasst und berechnet werden. Erst in einem zweiten Schritt stelle sich dann die Frage, ob der Lärm - auch bei einer etwaigen Überschreitung der eigentlich zulässigen Grenzwerte - als sozialadäquat hingenommen werden müsse. Vor diesem Hintergrund bedürfe es vorliegend einer schall­schutz­tech­nischen Nachberechnung, die auch diese Lärmquelle einbeziehe.

Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

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