18.01.2025
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18.01.2025  
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Verwaltungsgericht Aachen Beschluss05.12.2011

VG Aachen: Bei Haschisch-Konsum droht Führer­schei­n­entzugBereits einmalige Autofahrt unter Cannabis-Einfluss macht Autofahrer ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen

Wer gelegentlich Cannabis (Hanf) konsumiert, kann zu Recht als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen werden und seine Fahrerlaubnis verlieren. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Aachen in einem vorläufigen Rechts­schutz­ver­fahren.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls war im Rahmen einer Verkehr­s­kon­trolle aufgefallen, weil er sein Fahrzeug unter Cannabis-Einfluss führte. Nachdem die Polizei den Vorfall der zuständigen Straßen­ver­kehrs­behörde gemeldet hatte, entzog diese dem Antragsteller die Fahrerlaubnis.

Gelegentlicher Cannabis-Konsum rechtfertigt Führer­schei­n­entzug

Der Führerscheinentzug erfolgte zu Recht, entschied das Verwal­tungs­gericht Aachen. Nach der Fahrer­laub­nis­ver­ordnung sei derjenige ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, der gelegentlich Cannabis (Marihuana, Haschisch) konsumiere und nicht zwischen dem Konsum und dem Autofahren trennen könne.

Über den einmaligen Gebrauch hinausgehender Cannabis-Konsum kann unproblematisch im Blut nachgewiesen werden

Letzteres sei bereits bei einer einmaligen Autofahrt unter Cannabis-Einfluss zu bejahen, ohne dass es zu drogenbedingten Ausfa­l­l­er­schei­nungen am Steuer kommen müsse. Der über den einmaligen Gebrauch hinausgehende Cannabis-Konsum könne unproblematisch im Blut nachgewiesen werden, und zwar über die Abbaustoffe des THC (Tetrahy­dro­can­nabinol, Hauptwirkstoff des Cannabis).

Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

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