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- Bewerbung eines Polizisten darf wegen fehlender charakterlicher Eignung abgelehnt werdenVerwaltungsgericht Aachen, Beschluss21.06.2019, 1 L 505/19
- Bewerber für Vorbereitungsdienst der Bundespolizei darf wegen Zweifeln an charakterlicher Eignung abgelehnt werdenVerwaltungsgericht Mainz, Beschluss19.03.2019, 4 L 105/19.MZ
Verwaltungsgericht Aachen Beschluss08.10.2020
Bewerbung eines Polizisten darf wegen Zweifel an charakterlicher Eignung abgelehnt werdenVerdacht der sexuellen Nötigung nicht mit Polizeidienst vereinbar
Das VG Aachen hat entschieden, dass ein Polizeibewerber, gegen den nach einer bereits erfolgten Einstellungszusage ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung eingeleitet wurde, keine Einstellung in den Polizeidienst verlangen kann.
Ein 19-jähriger Antragsteller hatte sich um die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zum 1. September 2020 beworben und bereits im Jahr 2019 eine Einstellungszusage erhalten. Im August 2020 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung eingeleitet hatte. Daraufhin lehnte die Polizei die Einstellung des Antragstellers mit der Begründung ab, es bestünden Zweifel an seiner Eignung für den Polizeidienst.
VG: Annahme einer fehlenden charakterlichen Eignung nicht zu beanstanden
Der hiergegen eingelegte Eilantrag des Antragstellers blieb ohne Erfolg. Die Entscheidung der Polizei sei nicht zu beanstanden. Durch die Strafanzeige wegen sexueller Nötigung und die Angaben der Geschädigten sowie einer Zeugin im Ermittlungsverfahren bestehe zumindest der berechtigte Verdacht, dass der Antragsteller eine Straftat begangen habe. Sollte sich die Haltlosigkeit der Vorwürfe nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens herausstellen, dürfte dies Einfluss auf die derzeit aufgeschobene Entscheidung der Polizei über eine zukünftige Einstellung des Antragstellers haben. Schließlich sei die Polizei wegen der veränderten Sach- und Rechtslage auch nicht mehr an die Einstellungszusage aus dem Jahr 2019 gebunden.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 12.10.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, ra-online (pm/ab)
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