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Verwaltungsgericht Aachen Beschluss31.10.2012

Vorzeitiger Grund­s­tücks­entzug zu Gunsten der RWE Power AG rechtswidrigWert des landwirt­schaft­lichen Besitzes muss für Entschä­di­gungs­an­spruch sachgerechter ermittelt werden

Das Verwal­tungs­gericht Aachen hat im Eilverfahren entschieden, dass die vorzeitige Einweisung der RWE Power AG in den Besitz eines landwirt­schaft­lichen Grundstücks wegen nicht sachgerechter Ermittlung des Grund­s­tückswerts rechtswidrig war.

Das Bundes­berg­gesetz sieht vor, dass Unternehmen zur Gewinnung von Bodenschätzen gegen Entschädigung Grundstücke Dritter beanspruchen können. In eiligen Fällen kann der Besitz an dem Grundstück bereits vorzeitig dem Unternehmen eingeräumt werden.

Antragsteller hält vorzeitige Besit­zein­weisung für unzulässig

Im vorliegenden Fall hatte die RWE Power AG das Grundstück des klagenden Landwirts für die Erweiterung des Braun­koh­le­ta­gebaus Inden nutzen wollen. Die Bezirks­re­gierung Arnsberg hatte daher der RWE den Besitz an dem Grundstück vorzeitig übertragen. Gegen diese vorzeitige Besit­zein­weisung wandte sich der Antragsteller mit der Begründung, die Bezirks­re­gierung hätte den Wert seines Grundstücks vorab gründlicher ermitteln müssen, um seinen Entschä­di­gungs­an­spruch sachgerechter beziffern zu können.

Nährstoffgehalt des Grund­s­tü­ck­bodens kann für Entschädigung von Bedeutung sein

Das Verwal­tungs­gericht Aachen hält die vorzeitige Besit­zein­weisung derzeit für rechtswidrig, weil die Bezirks­re­gierung Arnsberg über den Antrag des Antragstellers auf Überprüfung seines Grundstücks noch nicht entschieden habe. So hatte der Antragsteller vorgetragen, sein Grundstück weise besondere Sand- und Kiesvorkommen auf, auch sei der Nährstoffgehalt des Bodens besonders hoch. Dies könne, so das Gericht, für die Entschädigung von Bedeutung sein. Deshalb müssten diese Aspekte vor der Besitz­über­tragung auf die RWE Power AG näher untersucht werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

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