21.11.2024
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Verwaltungsgericht Aachen Urteil20.11.2014

Bundeswehrarzt ist als Kriegs­dienst­ver­weigerer anzuerkennenKriegs­dienst­ver­weigerung ist Gewissens­ent­scheidung

Das Verwal­tungs­gericht Aachen hat der Klage eines seit nahezu 20 Jahren in der Bundeswehr tätigen Sanitäts­of­fiziers im Rang eines Oberfeldarztes auf Anerkennung als Kriegs­dienst­ver­weigerer stattgegeben.

Das Verwal­tungs­gericht Aachen führte zur Begründung seiner Entscheidung aus, dass die Kriegs­dienst­ver­wei­gerung eine Gewis­sen­s­ent­scheidung sei. Der Offizier habe zwar schon nahezu 20 Jahre in der Bundeswehr gedient. Er habe aber glaubhaft gemacht, in einem längeren Wandlungs­prozess zu der Erkenntnis gekommen zu sein, dass er seinen Dienst in der Bundeswehr nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne: Er sei im Auslandseinsatz in Afghanistan im Frühjahr 2010 gewesen, als es zu massiven Gefechten mit den Taliban gekommen sei. Der Einsatz sei definitiv kein humanitärer Einsatz, sondern ein Kampfeinsatz gewesen. Er habe dort auch einen guten Freund und Kollegen verloren. Schon dort habe er sich intensiv mit Glaubens- und Gewissenfragen ausein­an­der­gesetzt. Zu Hause habe er sich mit den buddhistischen Lehren mit ihren Aussagen zur absoluten Gewaltlosigkeit beschäftigt und sei in einem längeren Erfah­rungs­prozess Buddhist geworden.

Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

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