Dokument-Nr. 20596
Permalink https://urteile.news/
- VG Neustadt: Übernahme in Beamtenverhältnis trotz Überschreitens der Altersgrenze möglichVerwaltungsgericht Neustadt, Urteil16.11.2010, 6 K 271/10.NW, 6 K 343/10.NW 6 K 531/10.NW 6 K 842/10.NW
- Rheinland-Pfalz: Lehrerinnen klagen erfolgreich gegen Höchstaltersgrenze von 40 Jahren für Übernahme in BeamtenverhältnisVerwaltungsgericht Koblenz, Urteil01.09.2009, 6 K 1357/08.KO, 6 K 465/09.KO
Verwaltungsgericht Aachen Urteil22.01.2015
Anerkennung von Kindererziehungszeiten ausnahmsweise auch bei gleichzeitiger Tätigkeit in der Privatwirtschaft möglichMöglichkeit zur Telearbeit und Tätigkeit in den frühen Morgen- und späten Abendstunden begründen Ausnahmefall bei Anerkennung von Kindererziehungszeiten
Kindererziehungszeiten können in Ausnahmefällen auch bei gleichzeitiger Tätigkeit in der Privatwirtschaft anerkannt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen und verpflichtete das beklagte Land, über einen Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis erneut zu entscheiden.
Zur Begründung führt das Verwaltungsgericht aus, dass es wegen der Betreuung von zwei minderjährigen Kindern unschädlich sei, dass die Klägerin die Höchstaltersgrenze für die Einstellung als Beamter auf Probe von 40 Jahren um zwei Jahre überschritten habe. Nach der Laufbahnverordnung dürfe die Altersgrenze bei einer Verzögerung wegen der Betreuung eines Kindes überschritten werden. Zwar habe die Klägerin zeitweise im Umfang von 26 Wochenstunden für ein privates Mobilfunkunternehmen gearbeitet. Im Allgemeinen könne man bei einer solchen Tätigkeit nicht mehr davon ausgehen, dass ein Bewerber überwiegend seine Kinder betreut habe. Aber bei der Klägerin liege wegen ihrer besonderen Arbeitsbedingungen ein Ausnahmefall vor. Sie habe zum einen die Möglichkeit zur Telearbeit gehabt und zum anderen Projekte in Asien und Kanada betreut, so dass sie oft in den frühen Morgen- und späten Abendstunden habe arbeiten können.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 11.02.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil20596
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.