Schadensersatzrecht
Silvester-Feuerwerk: Querschläger trifft Zuschauerin - Verlust von 90 % der Sehkraft eines Auges Schlimme Folge eines Silvester-Feuerwerks
Wer ein Feuerwerk zündet, muß genügend Sicherheitsabstand zu den umstehenden Zuschauern wahren. Hält sich der Feuerwerker nicht daran, so verletzt er seine Verkehrssicherungspflicht und riskiert hohe Schadensersatzforderungen. Selbst 10 m können als Sicherheitsabstand noch zu gering sein, entschied das Oberlandesgericht Nürnberg. Wegen eines tragischen Zwischenfalls bei einem Neujahrsfeuerwerk verurteilte das Gericht die Veranstalter zu 25.000 DM Schmerzensgeld. Außerdem müssen sie den materiellen Schaden des Opfers zur Hälfte ersetzen. Die verletzte Frau war von umherfliegenden Teilen eines Feuerwerkskörpers getroffen worden und hatte dadurch 90 % der Sehkraft ihres linken Auges eingebüßt. Schadensersatz und Schmerzensgeld wären vermutlich sogar doppelt so hoch ausgefallen, hätte nicht die Geschädigte durch eigene Unvorsichtigkeit die Verletzungsgefahr noch zusätzlich erhöht.mehr
mehr