Dokument-Nr. 24040
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Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss27.03.2017
Antrag des BUND auf Verkaufsstopp für Diesel-Neufahrzeuge abgelehntEG-Verordnung lässt Verkaufsverbot nicht zu
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat einen Antrag des BUND auf Verkaufsstopp für Diesel-Neufahrzeuge abgelehnt, da die herangezogene EG-Verordnung ein derartiges Verkaufsverbot nicht zulässt und daher ein Anordnungsanspruch des BUND nicht besteht.
Im zugrunde liegenden Fall wollte der BUND mit seinem gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erreichen, dass das KBA den Verkauf von noch nicht zugelassenen Neufahrzeugen der Euro-Stufe-6 mit Dieselmotor untersagt, wenn im realen Fahrbetrieb der Emissionsgrenzwert der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 für Stickoxyd (NOx) von 80 mg/km überschritten wird.
Der BUND hatte seinen Antrag damit begründet, dass bei vielen Euro-6-Diesel-Neufahrzeugen im realen Fahrbetrieb der verbindliche NOx-Emissionsgrenzwert der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 von 80 mg/km dauerhaft und teils massiv überschritten wird. Das KBA hatte zuvor einen entsprechenden Antrag des BUND abgelehnt.
Gericht kann KBA nicht auf nationalstaatlicher Ebene zur Abweichung von zwingendem Unionsrecht verpflichten
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht stützt seine ablehnende Entscheidung maßgeblich darauf, dass die herangezogene EG-Verordnung ein derartiges Verkaufsverbot nicht zulasse und daher ein Anordnungsanspruch des BUND nicht bestehe. Die Einhaltung der NOx-Grenzwerte im Rahmen der aktuell vorhandenen EG-Typengenehmigungen sei noch in dem bislang geltenden Prüfverfahren nachgewiesen worden, bei dem die Messungen auf einem Abgasrollenprüfstand stattfanden. Für die Zukunft sei zwar die Messung im realen Fahrbetrieb vorgesehen; dies betreffe jedoch nicht bereits erteilte Typengenehmigungen. Das Gericht könne nicht auf nationalstaatlicher Ebene das KBA dazu verpflichten, von zwingendem Unionsrecht abzuweichen und auf nationaler Ebene weitergehende Anforderungen hinsichtlich der Emissionswerte einzuführen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2017
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht/ra-online
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