21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 22093

Drucken
ergänzende Informationen

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss26.11.2015

Lotsen haben bei defekten Schleusentoren keinen Anspruch auf Ersatz ihres Verdien­st­ausfallsPflicht der BRD zur Wartung und Unterhaltung des Nord-Ostsee-Kanals dient nur der Schifffahrt allgemein löst keine Schadens­ersatz­an­sprüche einzelner Lotsen aus

Bleiben die Schleusentore des Nord-Ostsee-Kanals wegen eines Defekts geschlossen, so haben Lotsen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland keinen Anspruch auf Ersatz ihres Verdien­st­ausfalls. Das Schleswig-Holsteinische Oberlan­des­gericht entschied, dass die Pflicht der Bundesrepublik Deutschland zur Wartung und Unterhaltung des Nord-Ostsee-Kanals nur der Schifffahrt allgemein dient und keine Schadens­ersatz­an­sprüche im Hinblick auf einzelne Lotsen auslöst.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger ist Lotse auf dem Nord-Ostsee-Kanal. Im März 2013 führten Defekte an den Schleusentoren der beiden Schleusen in Brunsbüttel dazu, dass beide Kammern der großen Schleuse und eine Kammer der kleinen Schleuse für acht Tage geschlossen werden mussten. Dadurch stand nur noch eine Kammer der kleinen Schleuse zur Verfügung. Schiffe mit einer Länge von mehr als 125 m konnten in dieser Zeit nicht geschleust werden. Der Kläger verlangt nun von der Bundesrepublik Deutschland seinen Verdienstausfall ersetzt, den er auf rund 20 % seines durch­schnitt­lichen Monat­s­ein­kommens beziffert.

LG und OLG verneinen Amtspflicht­ver­letzung der BRD

Das Landgericht Kiel wies die Klage in erster Instanz mit der Begründung ab, dass die Beklagte keine Amtspflicht verletzt habe, die dem Kläger gegenüber bestehe. Das Schleswig-Holsteinische Oberlan­des­gericht bestätigt diese Auffassung.

Lotse hat trotz verringerten Einkünften gesetzliches Minde­st­ein­kommen erzielt

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass ein Schaden­s­er­satz­an­spruch des Klägers gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen verringerter Einkünfte aus Lotsendiensten im Zeitraum der Schleu­sen­sperrung nicht bestehe. Dabei könne offen bleiben, ob die Beklagte ihre gesetzliche Pflicht zur Unterhaltung der Schleu­se­n­anlagen des Nord-Ostsee-Kanals überhaupt fahrlässig verletzt habe, denn die Vorschriften im Bundes­was­ser­stra­ßen­gesetz über die Unterhaltung und den Betrieb der Wasserstraßen begründen keine Amtspflichten, die dem Kläger als Lotsen gegenüber bestehen. Diese Bestimmungen schützen nur die Belange der Schifffahrt allgemein. Sie dienen dagegen nicht den Interessen einzelner Personen und können deshalb auch keine Schaden­er­satz­ver­pflich­tungen gegenüber Einzelnen auslösen. Das Interesse der Lotsen an der Erzielung von Einkünften werde nach Aussage des Gerichts durch das Seelotsengesetz ausreichend geschützt. Der Kläger habe trotz der verringerten Einkünfte aufgrund der zeitweisen Unpas­sier­barkeit des Kanals das Minde­st­ein­kommen erzielt, was ihm nach diesem Gesetz zustehe.

Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss22093

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI