Sächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss21.01.2025
Landesverband der AfD in Sachsen darf weiterhin als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft werdenOberverwaltungsgericht Sachsen hat die Beschwerde endgültig abgelehnt
Das Landesamt für Verfassungsschutz darf den Landesverband Sachsen der Partei Alternative für Deutschland (AfD) als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden und damit die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurückgewiesen.
Mit dem angegriffenen Beschluss hatte das Verwaltungsgericht einen Eilantrag der AfD gegen diese Einstufung abgelehnt. Wegen des Sachverhalts und der Gründe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird auf dessen Beschluss vom 15. Juli 2024 verwiesen.
Die Gründe des Beschwerdeführers, auf deren Prüfung das Oberverwaltungsgericht beschränkt ist, führen nicht zu einer Änderung des angegriffenen Beschlusses. Die umfangreichen tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts habe der Beschwerdeführer mit seiner Beschwerde ebenso wenig durchgreifend infrage gestellt wie die rechtlichen Schlussfolgerungen.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2025
Quelle: Säschisches Oberverwaltungsgericht, ra-online (pm/pt)