18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.
ergänzende Informationen

Sozialgericht Wiesbaden Urteil02.12.2011

SG Wiesbaden: Behörde ist bei "versehentlich versandten" positiven Bescheid zur Leistung verpflichtetKostenzusage mit Dubli­kats­vermerk für internen Gebrauch ist dennoch wirksamer Bescheid

Verschickt eine Behörde einen positiven Bescheid an einen Antragsteller, obwohl dieser nur als Duplikat für den internen Gebrauch erstellt war, ist die Behörde zur Leistung verpflichtet. Dies entschied das Sozialgericht Wiesbaden.

Der aus dem Rheingau stammende Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte bei der Deutschen Rentenversicherung die Kostenübernahme für eine Rehabilitation für Abhän­gig­keits­kranke beantragt. Vor Erstellung des notwendigen Sozialberichts beantragte er die zeitnahe Durchführung einer Entgiftung und anschließenden Therapie in der O-Klink und führte die Therapie zunächst auf eigene Kosten (ca. 13.000 Euro) durch.

Kläger erhält Kosten­über­nah­men­be­scheid mit Dubli­kats­vermerk

Die Beklagte teilte dem zwischen­zeitlich wieder als Ingenieur tätigen Kläger mit, dass die Kosten übernommen werden. Am Ende des Bescheides war der Zusatz "Duplikat für ALGR 5411" vermerkt. Drei Monate später erhielt der Rheingauer einen weiteren Bescheid, worin die Behörde zusagte, ihm nur die anteiligen Kosten in Höhe von knapp 3.000 Euro zu erstatten, die für eine Entwöh­nungs­be­handlung in der R-Klinik entstanden wären.

Sozialgericht verurteilt Renten­ver­si­cherung zur vollen Kostenübernahme

Das Sozialgericht Wiesbaden verurteilte die Renten­ver­si­cherung zur Übernahme der vollen Kosten. Bei der Kostenzusage handele es sich um einen wirksamen Bescheid, der dem Adressaten bekannt gegeben worden sei. Die Deutsche Renten­ver­si­cherung habe nicht erklären können, warum und wann die Bescheid­du­plikate an den Kläger übersandt worden seien. Seien die Bescheide nicht mit Wissen und Wollen der Behörde versandt worden, sei dies von der Behörde zu beweisen. Jedenfalls handele es sich um so genannten "Schein­ver­wal­tungsakte" die nach den rechts­s­taat­lichen Grundsätzen des Vertrau­ens­schutzes und der Rechts­si­cherheit als wirksam zu behandeln seien.

Quelle: Sozialgericht Wiesbaden/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil12675

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI