18.10.2024
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Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.

Dokument-Nr. 1406

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Sozialgericht Dortmund Gerichtsbescheid01.12.2005

Renten­ver­si­cherung darf Übergewichtige nicht von medizinischer Rehabilitation ausschließen

Arbeitnehmer mit massiver Adipositas können sich mit Erfolg gegen Bescheide der Deutschen Renten­ver­si­cherung wehren, in denen eine stationäre Rehabi­li­ta­ti­o­ns­maßnahme in einer Kurklinik von einer vorherigen Gewichtsabnahme abhängig gemacht wird.

Dies ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund im Falle eines 36-jährigen Busfahrers aus Gevelsberg. Die Deutsche Renten­ver­si­cherung Westfalen verweigerte ihm trotz erheblichem Übergewicht (ca. 150 kg) mit zunehmender Unbeweglichkeit und weiteren Gesund­heits­s­tö­rungen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Die Behörde hielt eine Kurbewilligung für unwirt­schaftlich, weil die Reduzierung des für die Gefährdung der Erwer­bs­fä­higkeit ursächlichen Übergewichts im Rahmen einer ambulanten Behandlung und Beratung durchgeführt werden könne.

Der hiergegen erhobenen Klage des Busfahrers gab das Sozialgericht Dortmund statt. Der Kläger habe bereits ohne bleibenden Erfolg im Rahmen der hausärztlichen Behandlung und durch Teilnahme an dem Programm der Weight Watchers eine Gewichtsabnahme versucht. Seine Erwer­bs­fä­higkeit als Busfahrer sei erheblich gefährdet. Die Behandlung in einer Spezialklinik für Essgestörte sei auch hinreichend erfolg­ver­sprechend, weil der Kläger in einer stationären Rehabi­li­ta­ti­o­ns­maßnahme wesentlich intensiveren ärztlichen und psycho­the­ra­peu­tischen Einflussnahmen unterliege, als dies durch ambulante Hilfestellungen möglich sei. Im übrigen sei es für die Versi­cher­ten­ge­mein­schaft erheblich kosten­auf­wendiger, wenn sich die gesund­heit­lichen Beein­träch­ti­gungen des Klägers in einer renten­be­rech­ti­genden Erwer­bs­min­derung niederschlügen.

Quelle: ra-onlien, SG Dortmund

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