15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.
ergänzende Informationen

Sozialgericht Stuttgart Urteil27.01.2011

Arbeits­los­meldung darf nicht nachträglich fingiert werdenLeistungs­be­zieher hat Pflicht zur Arbeits­los­meldung und Mitteilung über Verfügbarkeit für Vermitt­lungs­maß­nahmen bei Arbeitsagentur

Ein Arbeitsloser muss seine Arbeits­los­meldung und die Verfügbarkeit für Vermitt­lungs­maß­nahmen unverzüglich bei der Arbeitsagentur anzeigen. Er kann zur Begründung eines Anspruchs auf Arbeits­lo­sengeld diese nicht nachträglich fingieren. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war aus seinem Arbeits­ver­hältnis gegen Zahlung einer Abfindung ausgeschieden. Da er zunächst sein Haus renovierte, meldete er sich erst 1 ½ Jahre später arbeitslos. Der Antrag wurde von der Arbeitsagentur abgelehnt, da der Kläger in der gesetzlichen Rahmenfirst von zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung weniger als zwölf Monate versi­che­rungs­pflichtig beschäftigt war. Dagegen wandte sich der Kläger mit dem Vortrag, er sei diesbezüglich bei einer Vorsprache, die ca. 4 Monate vor dem Ende seiner Beschäftigung stattgefunden habe, von der Arbeitsagentur falsch beraten worden.

Mögliche Falschberatung durch Arbeitsagentur nicht entscheidend

Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage ab. Dabei könne offen bleiben, ob tatsächlich eine Falschberatung durch die Arbeitsagentur vorgelegen habe. Denn jedenfalls habe die Arbeits­los­meldung und die Verfügbarkeit des Klägers für Vermitt­lungs­maß­nahmen der Arbeitsagentur gefehlt. Beides könne auch nicht nachträglich fingiert werden.

Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil13873

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI