18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.
ergänzende Informationen

Sozialgericht Stuttgart Urteil30.11.2015

Agentur für Arbeit muss Kosten für Flugstunden zum Erhalt eines Verkehrs­flugzeug­scheins nicht übernehmenKosten können nicht als Eingliederungs­leistungen nach dem SGB II erstattet werden

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass Flugstunden für den Erhalt eines Verkehrs­flugzeug­scheins keine Eingliederungs­leistungen nach dem SGB II sind.

Der als Trieb­fahr­zeug­führer ausgebildete Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens absolvierte - ohne vorherige Antragstellung bei der Beklagten - Flugstunden und begehrte anschließend deren Kostenübernahme.

Integration in den Arbeitsmarkt ist auch im erlernten Beruf möglich

Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage ab. Ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für absolvierte Flugstunden nach § 16 SGB II i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB III bestehe schon deshalb nicht, weil es an einer vorherigen Antragstellung fehle. Unabhängig davon, seien Flugstunden für die berufliche Eingliederung auch nicht notwendig im Sinne von § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB III. Denn der Kläger sei ausgebildeter Trieb­fahr­zeug­führer, so dass er auch als solcher in den Arbeitsmarkt integriert werden könne.

Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil23025

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI