21.11.2024
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Sozialgericht Stuttgart Urteil15.05.2013

Verletztenrente bei Gesund­heits­schaden nach Erleben eines Blitzeinschlags in ca. 150 Meter EntfernungDas Erleben eines Blitzeinschlags kann Arbeitsunfall darstellen

Das Erleben eines Blitzeinschlags während der Arbeit auf dem Rollfeld eines Flugplatzes in einer Entfernung von ca. 150 Metern mit der Folge eines Schocks und einer posttrau­ma­tischen Belas­tungs­störung kann einen entschä­di­gungs­pflichtigen Arbeitsunfall darstellen. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.

Der Kläger war Flugzeu­g­ab­fertiger auf dem Stuttgarter Flughafen und mit der Fäkali­en­ent­sorgung an einem Flugzeug auf dem Rollfeld beschäftigt, als in einer Entfernung von ca. 150 Metern ein Blitz in einen Mast einschlug und unter erheblicher Geräu­sch­ent­wicklung Gesteinsbrocken aus dem Beton gelöst und durch die Luft geschleudert wurden. Der Kläger erlitt nach den ärztlichen Feststellungen einen Schock und entwickelte in der Folge Symptome einer posttrau­ma­tischen Belas­tungs­störung. Die Kammer hat entschieden, dass dieses Ereignis einen Arbeitsunfall darstellt, der als psychischen Gesund­heits­erst­schaden einen Schock und in der weiteren Folge eine Posttrau­ma­tische Belas­tungs­störung beim Kläger hervorgerufen hat. Dem Kläger wurde eine Verletztenrente zugesprochen.

Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online

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