21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.
ergänzende Informationen

Sozialgericht Stuttgart Urteil15.12.2017

Kein Anspruch auf Förderung einer dreijährigen Berufs­fach­schul­ausbildung zum medizinisch-technischen Radiologie­assistenten durch Bundesagentur für ArbeitDauer der Ausbildung überschreitet die bei beruflicher Weiterbildung förderfähige Ausbildungszeit von zwei Jahren

Arbeitslose haben regelmäßig keinen Anspruch auf Förderung einer dreijährigen Berufs­fach­schul­ausbildung zum medizinisch-technischen Radiologie­assistenten durch die Bundesagentur für Arbeit.

Der arbeitslose Kläger beantragte bei der Agentur für Arbeit einen Bildungs­gut­schein für die berufliche Weiterbildung zum medizinisch-technischen Radio­lo­gie­as­sis­tenten an einer medizinisch-technischen Akademie. Die Agentur für Arbeit lehnte eine Förderung ab, da bei Beginn der Ausbildung weder der Ausbildungsgang noch die Akademie durch die Zerti­fi­zie­rungs­stelle allgemein für die Förderung zugelassen gewesen waren.

Klage bleibt erfolglos

Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage ab. Zwar sei eine Förderung der Weiterbildung nicht schon wegen der fehlenden allgemeinen Zulassung der Einrichtung und Weiter­bil­dungs­maßnahme ausgeschlossen. Denn die Bundesagentur für Arbeit müsse bei ihrer Entscheidung über den Förderantrag auch prüfen, ob die Bildungs­ein­richtung und Maßnahme ausnahmsweise im Einzelfall allein für diese Weiterbildung zuzulassen sei. Ein Anspruch auf eine Einzel­fa­ll­zu­lassung bestehe aber deshalb nicht, weil es sich bei der Ausbildung zum medizinisch-technischen Radio­lo­gie­as­sis­tenten um eine schulische Berufs­aus­bildung handele, die nach dem Bundes­aus­bil­dungs­för­de­rungs­gesetz (BAföG) grundsätzlich förderfähig sei, und deren Dauer die bei beruflicher Weiterbildung förderfähige Ausbildungszeit von zwei Jahren überschreite. Dass der Kläger die Altersgrenze für das BAföG überschritten habe, ändere an der fehlenden Leistungs­zu­stän­digkeit der Bundesagentur für Arbeit nichts.

Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil26689

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI