21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.
ergänzende Informationen

Sozialgericht Stuttgart Gerichtsbescheid30.12.2015

Grundsicherungs­träger muss Kosten für Anschaffung einer Lesebrille nicht erstattenBedarfe aus dem Bereich der Kranken­be­handlung sind in erster Linie durch die gesetzliche Kranken­ver­si­cherung abgedeckt

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Grundsicherungs­träger die Kosten für die Lesebrille eines Leistungs­berechtigten nicht erstatten muss.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens begehrte die Übernahme der Kosten für eine Lesebrille durch den Grund­si­che­rungs­träger.

SG verneint Anspruch auf Koste­n­er­stattung durch den Grund­si­che­rungs­träger

Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage ab, da es an einer Anspruchs­grundlage fehle. Weil es sich bei den Kosten nicht um einen laufenden Mehrbedarf handele, sei insbesondere eine Kostenübernahme im Wege des § 21 Abs. 6 SGB II ausgeschlossen. Bedarfe, die sich auf Kranken­be­handlung i. S. von § 27 SGB V richteten, seien in erster Linie durch die gesetzliche Kranken­ver­si­cherung abgedeckt. Deshalb betreffe der Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung einer Lesebrille allein das Verhältnis zur Krankenkasse und nicht dasjenige zu den Leistungs­trägern nach dem SGB II.

Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Entscheidung23066

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI