18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.
ergänzende Informationen

Sozialgericht Stuttgart Urteil28.03.2011

Hartz IV: Keine Kostenübernahme bei Neuanschaffung eines energie­ef­fi­zi­enteren Kühlschranks bei vorhandenem funkti­o­ns­fähigem AltgerätAustausch eines älteren funkti­o­ns­tüchtigen Kühlschranks stellt keine Leistung der Erstausstattung für die Wohnung dar

Ein Bezieher von Hartz IV-Leistungen hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme für den Kauf eines moderneren, erner­gie­ef­fi­zienten Kühlschranks, wenn es sich dabei nur um einen Ersatz für einen noch funkti­o­ns­tüchtigen älteren Kühlschrank handelt. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezieht, ist im Besitz eines älteren aber noch voll funkti­o­ns­tüchtigen Kühlschranks. Er beantragte beim Jobcenter die Übernahme der Kosten für einen neuen Kühlschrank in Höhe von 349 Euro zzgl. Versandkosten. Das Jobcenter lehnte den Antrag mit der Begründung ab, es handle sich nicht um eine Erstausstattung, sondern um eine Ersatz­be­schaffung, die von der Regelleistung zu bestreiten sei.

Kläger begründet Kauf des Kühlschranks mit weniger Energie­ver­brauchs des neuen Geräts

Hiergegen richtete sich die Klage, zu deren Begründung der Kläger geltend machte, der beantragte Kühlschrank verbrauche deutlich weniger Energie als sein vorhandener Kühlschrank, der bereits 20 Jahre alt sei. Er müsse mindestens Anspruch auf Haushaltsgeräte der Strom­ener­gie­klasse A+ haben, weil die Pauschale für Haushalt­s­energie dementsprechend berechnet werde.

SG Stuttgart: Neuanschaffung eines energie­ef­fi­zienten Kühlschranks ist so genannte Ersatz­be­schaffung

Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage ab. Der Kläger habe keinen Anspruch auf Übernahme von Kosten für die Neuanschaffung eines energie­ef­fi­zi­enteren Kühlschranks gegen das beklagte Jobcenter aus dem SGB II. Es handle sich bei dem Austausch eines älteren funkti­o­ns­tüchtigen Kühlschranks nicht um eine Leistung der Erstausstattung für die Wohnung. Die Neuanschaffung eines energie­ef­fi­zienten Kühlschranks sei vielmehr eine so genannte Ersatz­be­schaffung, weil der Kläger ein vorhandenes Haushaltsgerät durch ein neues Haushaltsgerät gleicher Art ersetzen wolle. Eine darlehensweise Übernahme der Kosten der Anschaffung scheitere vorliegend am fehlenden unabweisbaren Bedarf.

Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil12296

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI